"Kollegah" ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Foto: dpa

Der Prozess um eine Disko-Schlägerei ist für den Rapper Kollegah mit der Zahlung von insgesamt 46.000 Euro beendet. Der 30-Jährige muss das Geld vor allem an gemeinnützige Einrichtungen, aber auch an die Geschädigten zahlen.

Traunstein - Der Prozess gegen den Rapper "Kollegah" wegen einer Disco-Schlägerei ist gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Der 30-Jährige zahlt insgesamt 46.000 Euro vor allem an gemeinnützige Einrichtungen, aber auch an die beiden Geschädigten.

Dafür stimmte die Staatsanwaltschaft am Montag im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Traunstein der Einstellung des Verfahrens zu.

"Kollegah" war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll im Sommer 2013 einen Gast nach einem Auftritt in Freilassing niedergeschlagen und dessen Bekannten das Nasenbein gebrochen haben. Das Amtsgericht Laufen hatte den Sänger im Herbst 2014 mangels Beweisen freigesprochen, die Staatsanwaltschaft dagegen Berufung eingelegt. "Kollegah" hatte stets behauptet, in jener Nacht zum 29. Juni 2013 aus Notwehr gehandelt zu haben. Nach Ende des Verfahrens verließ er sofort das Gericht.