Dieses Foto sollen die Manager von Rihanna für ein Video abgekupfert haben Foto: Philipp Paulus

Vor dem Landgericht Stuttgart streiten sich ein Fotograf und das Management von Pop-Star Rihanna. Für ein Rihanna-Video soll ein Bild des Fotografen abgekupfert worden sein.

Stuttgart - Als Richter Bernd Rzymann die Stuttgarter Nachrichten frei zitiert, in denen am Montag geschrieben stand, dass der Kläger im Plagiatsprozess gegen die Pop-Sängerin Rihanna nach Deutschland auch auf den größten Musikmärkten der Welt klagen will, eröffnet der Anwalt des Klägers, Philip Jakober, das Feuer: „Wenn Ihr Vergleichsangebot nicht unseren Vorstellungen entspricht, klagen wir in Frankreich, Japan, China und den USA“, droht er am Dienstag beim Prozessauftakt vor der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart dem Anwaltskollegen Marc Hügel, der die Universal Music Deutschland GmbH – Rihannas Label – vertritt. Doch der zeigt sich unbeeindruckt. Mehr als 5000 Euro wollen die Anwälte des Labels dem Kläger und Fotografen Philipp Paulus nicht anbieten, der seine Fotostrecke namens „Paperworld“ im Videoclip der Single „S&M“ von Rihanna wiedererkannt haben will. Dieser hat das Label auf 200 000 Euro Schadenersatz wegen illegalen Gebrauchs fremden Eigentums verklagt.

Hier geht's zum Video-Clip von Rihanna

In besagtem Video ist die Pop-Sängerin mit Plastikfolie an einer Wand fixiert und mit schwarzen Klebeband-Kreuzen zu sehen – eine Szene, die Ähnlichkeiten zu Paulus’ Fotografien aufweist, was weder das Gericht noch die Beklagten bestreiten. Doch ist deswegen gleich von einem Plagiat zu sprechen? „Nein“, sagt Beklagtenanwalt Hügel. Auch wenn die Szenen in dem Musikvideo vielleicht von den Fotografien des Klägers inspiriert seien, sei die Kunst des Fotografen doch in der Botschaft des Videos verblasst. Diese handle von Kritik am Journalismus und von Sexualität – Paulus’ Fotografie transportiert in den Augen der Beklagten eine abstraktere Botschaft.

Übereinstimmungen seien nicht von der Hand zu weisen

Ein Argument, dem sich auch das Gericht nicht ganz verschließen kann. „Rihanna wirkt in dem Video natürlicher als das Model auf den Fotos“, findet Richter Rzymann. Die übrigen Übereinstimmungen seien trotzdem nicht von der Hand zu weisen.

Klarer ist der Fall für Jakober. Für ihn ist nicht nur die Urheberrechtsverletzung unbestreitbar, sondern auch der unrechtmäßige Gewinn, den Universal durch den mutmaßlichen Klau der Fotos verursacht hat. „40 Prozent des Videos enthalten Anleihen aus Paulus’ Fotostrecke. Heutzutage verkauft sich keine CD mehr ohne Musikvideo. Und was die Nutzung des Songs oder Videos durch Dritte erwirtschaftet hat, muss auch beachtet werden.“ Jakober will darum einen Auskunftsanspruch aller Nutzungen des umstrittenen Videos geltend machen.

Was die Schadenersatzsumme angeht, nimmt das Gericht dem Kläger ein wenig den Wind aus den Segeln: „Zunächst sind die Musik und die Popularität der Sängerin für den wirtschaftlichen Erfolg des Songs verantwortlich“, so Rzymann, „dann erst ein origineller Videoclip.“ Außerdem habe sich das Album, auf dem die Singleauskopplung erstveröffentlicht wurde, schon vor Veröffentlichung des Musikvideos verkauft, argumentiert er. Er hält an dem fest, was er schon vor der Verhandlung signalisiert hat: Die Parteien möchten sich doch entgegenkommen und einigen. Zum Beispiel indem Universal dem Kläger ein Lizenzangebot macht.

Kläger und Beklagten wäre ein Übereinkommen durchaus recht, aber noch liegen die Vorstellungen weit auseinander. „Uns wäre ein Vergleich, der die weltweiten Nutzungsrechte der umstrittenen Sequenzen im Musikvideo regelt, am liebsten“, sagt Hügel. Wenn der Preis stimmt, hätte auch Jakober die Sache gerne mit einem Wisch vom Tisch. Darüber beraten die Parteien jetzt – Hügel mit seinem Label Universal, Jakober mit Foris, einem Prozessfinanzierer, der Klägern das finanzielle Risiko gegen Gewinnprovisionen abnimmt. Ohne Foris hätte Paulus sich nicht getraut, gegen den Musikkonzern zu klagen – warum er auch zwei Jahre mit der Klage gewartet hat. „Das ist wie David gegen Goliath – das interessiert die Leute überall“, erklärt Verteidiger Jakober der Presse. Der Richter hat das Urteil für den 3. Juni angekündigt, wenn sich die Parteien nicht vorher kompromissbereit zeigen.