Rockerclub wendet sich im Eilverfahren gegen den Sofortvollzug dieses Verbots.

Mannheim/Pforzheim - Die Razzia bei den Pforzheimer Hells Angels Mitte Juni war rechtmäßig. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in mehreren am Mittwoch veröffentlichten Beschlüssen.

Wann über die beim VGH anhängige Klage gegen das Vereinsverbot entschieden wird, sei noch nicht absehbar.

Im Eilverfahren, in dem sich der Verein der Hells Angels gegen den Sofortvollzug dieses Verbots wendet, will der VGH voraussichtlich Ende des Jahres ein Urteil fällen.