Unter der Schneedecke auf dem Wilhelmsplatz liegt eine Eisplatte. Foto: Leif Piechowski

Eine Marktfrau stürzt am Wilhelmsplatz : Wer ist verantwortlich bei Unfällen auf öffentlichen Wegen?

Stuttgart - Pudriger Schnee, so schön er auch aussieht, birgt Risiken. Auch der, der in der Nacht zum Freitag fiel – und der sich auch tagsüber munter über die Stadt legte. Denn der Schnee überdeckt nicht nur den grauen Asphalt, sondern auch Eisplatten: eine verhängnisvolle Rutschfalle. Diese Erfahrung machte eine Marktfrau, die am Wilhelmsplatz ausrutschte und sich am Knie verletzte.

Obwohl dieser Sturz zum Glück noch einmal glimpflich ausging, wirft er die Frage auf, wer im Zweifelsfall verantwortlich zeichnet, wenn ein Bürger auf öffentlichen Gehwegen und Plätzen verunglückt, weil der Schnee gar nicht oder nur unzureichend geräumt wurde.

Zuständig für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen ist die Stadt, vertreten durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (AWS). „Anders als auf Fahrbahnen räumen auf öffentlichen Gehwegen durch uns beauftragte Privatunternehmen“, sagt Annette Hasselwander, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit AWS. Für diese Privatunternehmen gelten die gleichen Vorgaben wie für Privatmenschen: So müssen die Gehwege montags bis freitags bis 7, samstags bis 8, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt sein. Wenn tagsüber (bis 21 Uhr) Schnee fällt, ist zu räumen und zu streuen, sobald und so oft es die Sicherheit des Fußgängerverkehrs erfordert. Allerdings, so ein Mitarbeiter der AWS, sei es freilich schwierig, bei Dauerschneefall nachzuweisen, dass der Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen worden sei.

Gehwege zur Häuserfront müssen private Anlieger räumen

Um zu entscheiden, ob jemand – und wenn wer – schuld an einem Sturz ist, muss die AWS den genauen Ort des Unfalls kennen, der Wilhelmsplatz allein genügt nicht. Denn die Zuständigkeit für diesen liegt nicht allein bei der Stadt: Die Gehwege zur Häuserfront müssen private Anlieger räumen.

Genau geregelt ist hingegen, von wem der städtische Teil bei Schneefall zu räumen und streuen ist. Während der Wochenmärkte ist der Veranstalter des Markts zuständig, ansonsten räumt das Privatunternehmen an den drei Gehwegseiten zur Straße hin. Zusätzlich entfernt der Eigenbetrieb AWS über die gesamte Fläche des Wilhelmsplatzes auf zwei diagonal verlaufenden Traversen den Schnee. Diese Gehwege waren laut Zeugen auch am Freitag geräumt – aber freilich schnell wieder zugeschneit.