Oberndorf - Immer noch heiß diskutiert, wird die Entscheidung der Schulleitung des Gymnasiums, die Klasse 6b mit muslimischer Begleitung ins Landschulheim zu senden.

Hier die Stellungnahme der Schule zur Mitnahme: "Angesichts verschiedener Berichterstattungen möchte die Schulleitung des Gymnasiums am Rosenberg klarstellen, dass die Begleitung von Kindern ins Schullandheim durch eine Mutter nicht aus religiösen Gründen, sondern ausschließlich aus pädagogischen Überlegungen heraus erfolgte. Schullandheimaufenthalte fallen in Baden-Württemberg nicht unter die gesetzliche Schulpflicht. Ein Kind ist anders als zum regulären Unterricht zur Teilnahme an einer solchen Fahrt nicht verpflichtet. Umso mehr ist die Teilnahme an einer solchen Aktivität ausdrücklich pädagogisch gewünscht. Ein Schullandheimaufenthalt dient unter anderem auch dazu, die Klassengemeinschaft zu stärken. Im Vordergrund steht es, allen Kindern die Teilnahme zu ermöglichen, damit alle von der Fahrt profitieren können.

In einem sehr offenen Gespräch mit dem Elternteil, den Klassenlehrern und der Schulleitung haben sich alle Beteiligten für die Mitnahme der Mutter, welche am Tagesprogramm nicht teilnehmen wird, entschieden. Dass in pädagogisch begründeten Einzelfällen ein Elternteil bei einer Klassenfahrt mitfährt, ist nicht völlig ungewöhnlich und kommt auch an anderen Schulen immer wieder vor.

Klassenlehrer, Schulleitung und Elternvertreter standen selbstverständlich zu einem Gespräch zur Verfügung, als Bedenken gegen die Mitnahme der Mutter entstanden waren. Aufgetretene mögliche Missverständnisse hätten so sicherlich ausgeräumt werden können. Es würde die Schule sehr freuen, wenn auch weiterhin das außerordentliche pädagogische Engagement der Lehrern im engen guten Zusammenwirken mit der Elternschaft in der Raumschaft entsprechend wahrgenommen wird."

Auf Nachfrage erklärte Schulleiter Ulrich Dörr am Dienstag, dass die muslimischen Mädchen den Landschulheimaufenthalt absagten.

Kommentar: Blauäugig

Von Karin Zeger 

Die Schulleitung des Gymnasiums hat der Landschulheim-Begleitung durch eine muslimische Mutter zugestimmt. Und ist damit einen Schritt zu weit gegangen. Die Klassenharmonie und die kulturell-moralischen sowie religiösen Bedenken der Muslime haben die Lehrer höher bewertet als den Grundsatz der Verfassung, alle Kinder gleich zu behandeln.

Statt die islamischen Eltern von ihren sozialen und pädagogischen Kompetenzen als Lehrer zu überzeugen, ihnen die Ängste bezüglich Alkoholkonsum, Essgewohnheiten oder getrennter Schlaf- und Waschräume zu nehmen, suchten die Lehrer nach Gründen, um dem Begleitungswunsch der Mütter entsprechen zu können. Herausgekommen ist eine pragmatische Lösung, die jedoch nicht von einem professionellen Umgang mit derlei Konflikten zeugt. Und dem Klassenfrieden letztlich mehr schadet als nützt.