Bis 23 Uhr kann man sich im Sommer in einem Straßencafé vergnügen. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Biergärten und Straßencafés dürfen in Nagold im Sommer bis 23 Uhr

Biergärten und Straßencafés dürfen in Nagold im Sommer bis 23 Uhr geöffnet haben. Dafür gibt’s nun eine eigene Rechtsverordnung.

Nagold (rob). Bislang hatte die Stadtverwaltung mit jedem Wirt individuell in der Gaststättenerlaubnis die Sperrzeiten festgelegt, jetzt wollte man dieses Thema "großzügiger handhaben", wie Ordnungsamtsleiter Achim Gräschus im Verwaltungsausschuss erklärte. Dabei versuche man beiden Seiten gerecht zu werden: den Wirten und den Anwohnern, deren Geduld man nicht "überstrapazieren" wolle. Ab dem 1. Mai bis zum 30. September dürfen Gäste in den Außenbewirtschaftungen die Abendstunden bis 23 Uhr genießen, vom 1. Oktober bis 30. April bis 22 Uhr. Damit liege man im Vergleich mit anderen Städten in der Nachbarschaft nahezu gleichauf: In Rottenburg und Calw sei ebenfalls um 23 Uhr Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung, in Horb und Freudenstadt schon um 22 Uhr. Nur in Tübingen dürfe von Donnerstag bis Samstag bis Mitternacht draußen bedient werden. Ausnahmen soll’s laut Gräschus aber weiterhin auch in Nagold geben: zum Beispiel für WM-Spiele oder für Konzerte. Der Ausschuss empfahl diese neue Rechtsverordnung einstimmig dem Gemeinderat zum Beschluss.