Das Video, das die Vorfälle nach Abpfiff des Kreisliga-A-Derbys zwischen der SG Herzogsweiler/Durrweiler und der SG Dornstetten zeigt, ist Auslöser der Diskussion. Foto: Geideck

Nach dem Video-Zoff zwischen der SG Herzogsweiler/Durrweiler und der Schiedsrichtergruppe Calw fragen sich viele Vereine und Zuschauer: Darf auf einem Sportplatz gefilmt werden? Und dürfen diese Videos veröffentlicht werden? Wir haben beim Württembergischen Fußballverband nachgehakt.

Die Szenen, die sich nach Abpfiff des Kreisliga-A-Derbys im Fußballbezirk Nördlicher Schwarzwald zwischen der SG Herzogsweiler/Durrweiler und der SG Dornstetten abspielten, sorgten für viel Gesprächsstoff. Spieler der Heimmannschaft bedrängten den Unparteiischen Ayhan Keser von der Schiedsrichtergruppe Calw, der schließlich die Polizei rief und Anzeige wegen Körperverletzung und Beleidigung erstattete. Das Film-Team der SG Dornstetten, das die Partie aus Analyse-Zwecken aufnahm, fing die Szenen ein und verbreitete das Video. Das wiederum kritisierte die SG Herzogsweiler/Durrweiler, die mit rechtlichen Schritten drohte, weil gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen worden sei. Das wirft die Frage auf: Darf überhaupt auf einem Sportplatz gefilmt werden? Und darf das Video anschließend dann auch veröffentlicht werden?