Eine Gefahrenstelle, gerade wenn sich der Verkehr wegen einer Umleitung verdichtet und Lastwagen sich im Gegenverkehr ihren Weg bahnen wollen: Die Ortsdurchfahrt im Löffinger Ortsteil Bachheim. Foto: Bächle Foto: Schwarzwälder-Bote

Sitzung: Kampf gegen Verkehrschaos / Umleitungsplanung entlang der Bundesstraße 31 erläutert

Keinen leichten Stand hatte Michael Wunderlich, Leiter des Fachbereichs Straßenverwaltung beim Landratsamt, als er dem Gemeinderat bei dessen Sitzung die Umleitungsplanungen des Landkreises im Bereich der B 31 im Raum Löffingen erläuterte.

Löffingen. Insbesondere, was die Umleitungsregelung bei Unfällen und die damit verbundene Verkehrssituation in Löffingen und seinen Ortsteilen anbelangt, sah sich Wunderlich dem geballten Unmut der Stadträte ausgesetzt.

Als "Hausaufgabe" gab das Stadtparlament dem Verkehrsexperten einen ganzen Strauß an Vorschlägen auf den Weg, die der Verkehrsexperte, wie er versicherte, auf ihre Umsetzungsfähigkeit hin prüfen wird. Dazu zählen nach Fahrtrichtung getrennte Umleitungsstrecken und deren stationäre Ausschilderung ebenso wie die Nutzung so genannter Langsamfahrstrecken parallel zur Bundesstraße für Umleitungszwecke.

Mit Blick auf die Ausweisung von Umleitungen weise der Löffinger Raum ein Grundproblem auf, erläuterte Michael Wunderlich: "Es gibt sehr wenige Straßen, die parallel zur Bundesstraße B 31 verlaufen, und damit keine wirklich geeigneten Umfahrungsmöglichkeiten." Letztlich liefen alle Umleitungsbemühungen darauf hinaus, das drohende Verkehrschaos möglichst gering zu halten, ganz ausschalten lasse es sich nicht.

Was die Umleitungsplanung anbelange, führte Wunderlich weiter aus, seien zwei Ausgangslagen zu unterscheiden: Zum einen Baustellen, zum anderen Unfälle. Im Falle von Baustellen seien Umleitungen schon im Vorfeld längerfristig durch das Landratsamt planbar, während bei Unfällen ad hoc reagiert werden müsse und die Verkehrsregelung bei der Polizei liege. Ziel des Landratsamtes sei es, bei Umleitungen die Strecken nach Fahrtrichtungen zu trennen.

Bei Baustellen im Bereich der B 31 zwischen Löffingen und Unadingen plane man, so Michael Wunderlich, den Verkehr in Fahrtrichtung Freiburg bereits ab Hüfingen über Bräunlingen, Unter- und Oberbränd und Eisenbach nach Neustadt und von dort wieder auf die B 31 zu führen. Weil die Strecke aber teilweise durch den Nachbarkreis führe, sei die Zustimmung des Landkreises Schwarzwald-Baar erforderlich, die Abstimmungen liefen noch. Im Falle von Baustellen an der B 31 zwischen Rötenbach und Löffingen soll der Verkehr in Fahrtrichtung Donaueschingen bereits an der Abzweigung zum ehemaligen Holzwerk Rötenbach abgeleitet und über Löffingen wieder auf die Bundesstraße geführt werden.

Der Löffinger Gemeinderat drängte auf eine möglichst umfassende Umleitungslösung, die auch bei Unfällen zum Tragen kommen soll. Wichtig sei, die nach Fahrtrichtung getrennte Streckenführung, betonten unter anderem Martin Lauble (CDU) und Bachheims Ortsvorsteherin Petra Kramer.

Lauble und Kramer schilderten drastisch die in Bachheim und Seppenhofen auftretenden Engpässe und Gefahrensituationen, insbesondere, wenn sich Lastwagen und Sattelschlepper im Gegenverkehr begegnen. Auch Paul Wolber (FDP/FW) und Marlene Hauser (CDU) plädierten vehement für eine strikte Trennung nach Fahrtrichtung. Werner Adrion (FDP/FW) und Anette Heiler (SPD) forderten eine stationäre Ausschilderung der Umleitungsstrecken. Dann könne die Polizei bei einem Unfall auch "spontan" auf diese Umfahrungsmöglichkeit zurückgreifen. Einem Vorschlag von Georg Mayer und Inge Siebold (beide SPD) folgend, will das Landratsamt prüfen, inwieweit Gemeindeverbindungswege und Langsamfahrwege für eine Umleitung in Frage kommen. Bernd Behnke (CDU) forderte vom Landratsamt aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung "innerhalb kürzester Zeit" ein tragfähiges Umleitungskonzept.

Eingeschränkter Effekt

Der Verkehrslenkungseffekt von Umleitungen stößt neben den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, die in der Region Löffingen ohnehin ungünstig ausfallen, an eine weitere Grenze: An ausgewiesene Umleitungsstrecken kann sich der Verkehrsteilnehmer halten, er muss es aber nicht. Ortskundige kennen alternative "Schleichwege", Ortsfremden hilft das Navigationsgerät.