Kreis Calw - Je länger die Diskussion dauerte, um so  blasser wurde Jochen Schönleber. In über 20-jähriger Arbeit hat er als Intendant das Rossini-Festival in Bad Wildbad zu seinem internationalen Ruf verholfen – und jetzt geriet sein ganzes Finanzierungsmodell ins Wanken. Mitglieder des Bildungs- und Sozialausschusses des Landkreises, die dem Kreistag eine Förderempfehlung für die nächsten drei Jahre erteilen sollten, sahen bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Subvention in Höhe von 35.000 Euro die Förderrichtlinien des Landkreises außer Kraft gesetzt. Das große Schachern begann.

Schönleber kann mit Stolz darauf verweisen, dass sein kleines, aber feines Festival im Nordschwarzwald in einem Atemzug mit Aix en Provence, Bayreuth oder Bregenz genannt wird. Beim Thema Geld muss er aber neidlos gestehen, dass die Konkurrenz weit besser gebettet ist. Er muss mit einem Bruchteil deren Etats sein Festival stemmen und kommt sich, wie er gestern im Ausschuss lakonisch befand, wie "mit einer zu kurz gestrickten Decke vor, mit der man die Löcher mit großer Virtuosität schamhaft zu bedecken versucht".

Immerhin, beim Land Baden-Württemberg hat er gewichtige Fürsprecher gefunden. Eigens für Rossini in Bad Wildbad, erklärte Schönleber, seien die Förderrichtlinien des Landes außer Kraft gesetzt und eine Ausnahme gemacht worden. 80.000 Euro fließen pro Jahr aus Stuttgart. Diese Ausnahme sei indes an die Forderung gebunden gewesen, dass von kommunaler Seite die Finanzspritzen nicht zurückgefahren werden. Während die Stadt Bad Wildbad den Zuschuss im vergangenen Jahr um 5000 Euro auf 125 000 Euro erhöhte, lief auf Kreisebene die Förderzusage aus.

Ein weitere Unterstützung des Festivals stand auf wackeligen Beinen. Vor allem Ulrich Bünger von den Freien Wählern verwies im Laufe der Diskussion immer wieder auf die Förderrichtlinien des Landkreises, die mit der von Landrat Helmut Riegger vorgeschlagenen Subvention nicht in Einklang zu bringen sei. Landrats-Vize Frank Wiehe konterte: Selbst die Förderung der Musikschulen im Kreis seien nicht richtlinienkonform.