Wegen des Handels mit Marihuana muss ein Paar für mehrere Jahre hinter Gitter. Foto: dpa

Marihuana im Wert von 200.000 Euro. Tochter wird von Familie für kurze Zeit wieder aufgenommen.

Kreis Freudenstadt - 40 Kilogramm Marihuana, die gehandelt wurden: Angesichts einer solchen Menge, die dem Gegenwert von rund 200. 000 Euro entspricht, sprach das Landgericht Rottweil hohe Freiheitsstrafen aus. Eine 27-Jährige, die aus einem Horber Teilort stammt, muss für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter, ihr Verlobter und Komplize aus Bonn gar für vier Jahre und acht Monate.

Immer wieder kam im Verlauf des Prozesses die persönliche Tragik der Beteiligten zur Sprache. Die Angeklagte überwarf sich mit den Eltern und zog mit 17 von zu Hause aus und bei ihrem damaligen Freund ein. Von da an immer im Spiel: Marihuana. Zuletzt waren es noch vier bis fünf Joints pro Tag, doch zwischen 18 und 22 waren es deutlich mehr.

Ein früherer Bekannter aus Empfingen – der bereits einsitzt – fragte bei ihr an, ob sie ihm Marihuana besorgen könne, da sie nahe an der niederländischen Grenze wohnte. Sie sagte zu und so kam das Unglück ins Rollen. Die Lieferungen wurden immer umfangreicher. Als die 27-Jährige an der deutsch-niederländischen Grenze geschnappt wurde und eine Bewährungsstrafe erhielt, wollte sie sich aus den Lieferungen zurückziehen.

Sie war dann zwar nicht mehr treibende Kraft, doch wurde bei den späteren Lieferungen vom Gericht der Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln bezichtigt. Hinzu kamen vier Fälle des unerlaubten Handels, was in Kombination mit der Bewährungsstrafe zu dem besagten Strafmaß führte.

Positiv wertete der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer das umfassende Geständnis der 27-Jährigen, negativ hingegen die Tatsache, dass die Vorstrafe zu keinem Umdenken führte. Eine verminderte Schuldfähigkeit sah Münzer nicht.

Die Untersuchungshaft wurde aufgehoben, die Frau kann nun für etwa vier bis sechs Wochen bei ihren Eltern wohnen. Diese erklärten sich im Zeugenstand damit einverstanden und sicherten ihr Unterstützung zu – auch wenn es laut des Vaters Schwieriges und Verletzendes gegeben habe. Die soziale Prognose, so Münzer, sei für die 27-Jährige günstig, da sie wieder in die Familie integriert werde, überdurchschnittlich intelligent sei und der Weg für eine viermonatige Drogentherapie frei sei.

Die Einnahmen aus dem Verkauf des Marihuanas flossen vor allem in den Drogenkonsum des Mitangeklagten. Er konsumierte auch regelmäßig harte Drogen, was sowohl vom Vorsitzenden Richter als auch vom Staatsanwalt als Grund dafür ausgemacht wurde, weshalb die berufliche Karriere sehr holprig verlief. Bedingt durch den Drogenkonsum hatte er einen hohen Geldbedarf, der unter anderem durch den Verkauf des Marihuanas an den Abnehmer aus Empfingen gedeckt wurde.

Er bleibt in U-Haft, allerdings folgt dann ein 18 bis 24 Monate langer Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt für Drogen.

Gegen das Urteil werden keine Rechtsmittel eingelegt.