In Horb stand am Dienstag ein 30-jähriger Asylbewerber vor Gericht. Foto: Hopp

30-jähriger Asylbewerber legt Einspruch gegen Strafbefehl ein und sieht sich als Opfer eines Komplotts.

Horb - Am Dienstag wurde am Amtsgericht Horb der Einspruch eines Asylbewerbers gegen einen Strafbefehl, der gegen ihn wegen Sachbeschädigung erging, verhandelt.

Da der Angeklagte nicht pünktlich erschien, verzögerte sich der Beginn des Prozesses. Der Mann war seiner Ansicht nach völlig zu Unrecht angeklagt und Opfer eines Komplotts, das die Heimleitung der Asylunterkunft im Raum Freudenstadt, in der er zur Tatzeit untergebracht war, gegen ihn geschmiedet hatte. Eine Ansicht, die er gestenreich und gebetsmühlenartig vortrug.

Ihm vorzuwerfen, er habe absichtlich Unrecht getan, das wollte der temperamentvolle und recht aggressiv auftretende 30-Jährige nicht einsehen. Er gab zwar zu, dass er in der fraglichen Nacht etwas getrunken habe – das erste Mal in den fast zwei Jahren, die er nun in Deutschland ist – aber von einer mutwilligen Sachbeschädigung wollte er nichts wissen. Er hätte dem Heimleiter schon oft berichtet, dass er sich Sorgen um seinen in Mazedonien zurückgelassenen Sohn mache, und deshalb müsse man doch verstehen, dass er in der besagten Nacht vom 22. auf den 23. Juli 2015 genau zweieinhalb Büchsen Bier getrunken hätte und leicht alkoholisiert – 1,6 Promille wurden gemessen – lediglich einen Löffel, der auf einem Schrank lag, gegen die Wand geschmissen habe. Der Löffel sei abgeprallt und so unglücklich gegen die gläserne Terrassentür geknallt, dass diese zu Bruch ging. Mehr sei ihm nicht vorzuwerfen.

Schon allein bis man diese Informationsbrocken aus dem Wirrwarr von dubiosen Verteidigungsversuchen bei gleichzeitigen Verbalangriffen in alle Richtungen herausklamüsert hatte, ging einiges an Nervenkraft aller Prozessbeteiligter drauf. Die Dolmetscherin versuchte, simultan zu übersetzen, der Angeklagte schrie immer wieder dazwischen und seine Frau, hochschwanger mit dem zweiten Kind der beiden – das andere lag im Kinderwagen neben ihr – ergänzte mehrfach ungefragt.

Mehrfach zur Ordnung gerufen

Der sichtlich genervte Amtsgerichtsdirektor Christian Ketterer rief den Angeklagten und seine Frau mehrfach zur Ordnung, was beim Angeklagten aber nicht klappte. Als dann auch noch eine zerstörte Zimmertür ins Spiel kam, war alles aus. Eine Tür beschädigt – er, der dem Chef immer so viel half – das sei undenkbar. Die Tür war kaputt, ja, aber das waren die Afrikaner, die vorher in dem Zimmer gewohnt hatten, sagte der Angeklagte. Er auf keinen Fall – im Gegenteil, er habe die Tür repariert. Um Licht ins Dunkel zu bringen, rief man den ermittelnden Polizeibeamten vom Dornstetter Revier in den Zeugenstand. Aber der konnte nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen.

Er behauptete zwar, die Tür sei draußen gelegen, er sei aber erst zwei Tage später in die Unterkunft gegangen und habe Bilder gemacht. Da war die Tür wieder am alten Platz. "Wenn Sie was wissen wollen, müssen sie meine Kollegen fragen" erklärte der Beamte dem Gericht und riet dazu, den Heimleiter zu befragen.

Der war zwar in der Nacht auch nicht vor Ort, bekam aber den Ausraster – nicht der erste des als aggressiv bekannten Angeklagten – von den Heimbewohnern geschildert. Gesehen habe zwar niemand etwas, aber die besagte Zimmertür sei nicht mehr da gewesen. Der Heimleiter sagte, dass er von den Sorgen des Angeklagten wusste, und ihm ob seiner dauernden Jammerei nahegelegt hatte, wieder zu seinem Sohn zurückzureisen. Dies wertete der Asylbewerber als Komplott gegen ihn, und die Strafanzeige erfolgte seiner Ansicht nur, um ihn loszuwerden.

Heute lebt er mit seiner Familie in einem anderen Teilort im Kreis. Das Gericht kam zur Überzeugung, dass die Sachbeschädigung mutwillig begangen wurde, und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Auch die Verfahrenskosten und den Sachschaden von etwa 2000 Euro muss er zahlen.