Hitzefrei - der Traum eines jeden Schülers. Aber wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Traum Wirklichkeit wird? (Symbolbild) Foto: dpa

Heißer und heißer soll es in den kommenden Tagen werden - nächste Woche werden gar Temperaturen von 40 Grad vorhergesagt. Schüler dürfte das freuen - oder etwa nicht? An welchen Schulen und unter welchen Bedingungen es noch "hitzefrei" gibt - wir klären auf.

Eine generelle Vorgabe des Kultusministeriums, ob und unter welchen Umständen hitzefrei gegeben wird, gebt es nicht, teilt das Ministerium mit. Aus gutem Grund: "Die Schulleitungen müssen je nach Situation vor Ort unter anderem Betreuungsfragen klären, die etwa Schülerinnen und Schüler betreffen, die aus dem Umland kommen und bei hitzefrei nicht einfach nach Hause fahren können", ist auf der Homepage des Kultusministeriums nachzulesen.

Die Schulleitungen entscheiden also selbst, ob und unter welchen Voraussetzungen sie hitzefrei geben. Entscheidend sei dabei das körperliche Wohl der Schüler unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse. Es kommt also darauf an, wie gut eine Schule gedämmt, beziehungsweise klimatisiert ist und wie heiß es in den Innenräumen wird.

Entscheidung liegt beim Direktor

Das Ministerium empfiehlt den Schulen, sich an folgenden Kriterien zu orientieren:

  • Die Außentemperatur beträgt um 11 Uhr mindestens 25 Grad Celsius im Schatten 
  • Hitzefrei gibt es frühestens nach der vierten Stunde vom allgemeinen Unterrichtsbeginn der Schule an gerechnet 
  • Benachbarte Schulen stimmen sich ab und entscheiden möglichst gleichmäßig
  • Pendelnde Schüler, die auf den ÖPNV angewiesen sind, müssen auch bei „Hitzefrei“ bis zur Gelegenheit zur Heimfahrt Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen; solange müssen sie auch beaufsichtigt werden

  • Die Entscheidung an der einzelnen Schule obliegt der Schulleitung. Hitzefrei gibt es nicht für die beruflichen Schulen und nicht für die gymnasiale Oberstufe

Es muss jedoch nicht immer Freizeit sein: Um den Schülern die heißen Tage ein wenig angenehmer zu gestalten, werden einige Schulen sehr kreativ.

Schulen sprechen sich ab 

Dominique Lang, Rektor der Grund und Werkrealschule Konrad-Witz in Rottweil, sagt: "Früher gab es klare Regelungen, was hitzefrei betrifft, jedoch haben diese sich in den letzten Jahren verändert. Für die älteren Schüler können wir uns überlegen, freizugeben, jedoch wird diese Entscheidung nicht allein von mir getroffen, sondern mit den anderen Schulen in der Umgebung abgesprochen." An der Konrad-Witz Schule wird die Schulleitung den Unterricht ins Freie verschieben, wenn es in den kommenden Tagen wirklich zu heiß wird, um drinnen zu arbeiten. Laut dem Rektor gibt es einen großen Garten mit viel Schatten, was den Schülern das Lernen bei der Hitze erleichtert.

Ihre Schule könne nicht hitzefrei geben, erklärt Diana Hofer, Schulleiterin der Längenfeld Grundschule Balingen, da sie eine Ganztagsschule sind. "Bei den Grundschulen ist es kompliziert, um elf schon freizugeben. Die Eltern befinden sich meist nicht zu Hause und man kann die Kinder nicht allein gehen lassen. Wir versuchen, die Schüler durch Freizeitaktivitäten wie Klassengänge oder Wanderungen ein wenig zu entlasten."

Grundschüler müssen beaufsichtigt werden

Gleiches Problem hat die Grundschule Schmiden in Balingen laut Rektoratsassistentin Nicole Scheletz. Die Schule kann die Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren nicht einfach gehen lassen. Deswegen gibt es kein hitzefrei. "Vielleicht verlegen wir den Unterricht in den Keller. Da haben wir auch Räume und da ist es deutlich kühler", erklärt sie. Außerdem empfehle die Schule den Kindern, leichte Kleidung anzuziehen. Früher habe es bei den oben genannten 25 Grad Celsius um 11 Uhr noch hitzefrei gegeben, erinnert sie sich. Aber die Regel aus den Siebziger Jahren sei längst aufgehoben worden.

Der ehemalige Vorsitzende des Landesschülerbeirats Baden-Württemberg, Joachim Straub, wünschte sich schon seit langem wieder eine einheitliche Regelung vom Kultusministerium. Einige Landesschülerbeiräte und Schülersprecher aus dem Land berichten laut einer Mitteilung auf der Homepage der Landesregierung, dass die Schulleiter von der Möglichkeit trotz der hohen Temperaturen oftmals keinen Gebrauch machen. Infolgedessen müsse aus Sicht der Vertretung der 1,5 Millionen baden-württembergischen Schüler das Kultusministerium endlich handeln. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Leistungsfähigkeit bei Raumtemperaturen über 26 Grad Celsius in erheblichem Umfang abnehme.

Bisher seien in Baden-Württemberg nur die wenigsten Schulen mit guten Klima- und Raumlüftungsanlagen ausgestattet. "Wenn die Schulleiter nicht ausreichend handeln, dann muss das Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde eine entsprechende Verwaltungsvorschrift erlassen", forderte Joachim Straub in seiner Amtsperiode. 

Dabei, so ein Sprecher des Kultusministeriums, handle es sich "um eine Pressemitteilung des Landesschülerbeirats, die mittlerweile veraltet ist, da die Besetzung des Landesschülerbeirats sich turnusgemäß geändert hat." Demnach sei auch keine Änderung der aktuellen Handhabung angedacht.

Jakob Jung, der aktuelle Vorsitzende des Landesschülerbeirats Baden-Württemberg, bestätigt auf Nachfrage, dass das Anliegen des Beirats das gleiche geblieben sei. "Wir wünschen uns immer noch eine einheitliche Regelung vom Kultusministerium", sagt er.

Doch das Ministerium bleibt dabei: "Es ist nicht klar, was mit 'allgemeingültigen Regelungen' genau gemeint ist", so der Ministeriumssprecher weiter. Es sei sinnvoll, wenn die jeweilige Schulleitung anhand "bestimmter allgemeingültiger Kriterien eine Entscheidung trifft. Es ist nicht sinnvoll, hier eine Regelung für das ganze Land zu erlassen, da die Umstände an den Schulen - die Lage und Kühlung der Räume, verschiedene Temperaturen und so weiter - im Land sehr unterschiedlich sein können."

Warum gibt es hitzefrei nur für Schüler?

Nun die Frage, die die arbeitende Bevölkerung bewegen könnte: Warum ist es Schülern nicht zuzumuten, bei Hitze zu arbeiten, Erwachsenen aber schon? "Grundsätzlich ist zwischen minderjährigen Personen und mündigen Personen zu unterscheiden", antwortet der Sprecher des Kultusministeriums. "Von mündigen Personen kann erwartet werden, dass sie entsprechende Maßnahmen gegen die Hitze ergreifen und sich entsprechend schützen."

Zudem gelten auch für Unternehmen die Regelungen des Arbeitsschutzes, die beispielsweise festlegen, dass bei einer Temperatur über 35 Grad ein Raum als Arbeitsraum ohne weitere Schutzmaßnahmen nicht mehr geeignet sei.