Geschlechtsverkehr mit einer schlafenden 13-Jährigen – mit dieser Tat musste sich das Hechinger Amtsgericht beschäftigen. Foto: Rath

Junger Mann missbraucht schlafendes Mädchen. Mildes Urteil wegen schwieriger Kindheit und Unreife.

Hechingen/Albstadt - Weil er Geschlechtsverkehr mit einem 13-jährigen Mädchen hatte, während dieses schlief, ist ein 19-Jähriger vom Hechinger Amtsgericht nun zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das Urteil fiel relativ milde aus, da dem Angeklagten jugendliche Unreife und eine schwierige Kindheit und Jugend entschuldigend angerechnet wurden. Dass er geständig war, wirkte sich ebenfalls strafmildernd aus.

Zum Tatzeitpunkt war der junge Mann 18 Jahre alt. Das Mädchen hatte er über seine kleine Schwester kennengelernt. Eine Beziehung bahnte sich an. Eines Mittags war das Mädchen bei ihm zu Besuch und war beim gemeinsamen Kuscheln eingeschlafen. In diesem Zustand hatte der Junge den Geschlechtsakt vollzogen.

"Es tut mir unglaublich Leid, was ich getan habe", war einer der ersten Sätze des Angeklagten bei der Verhandlung. Er sei durch ein Loch in ihrer Leggings-Hose eingedrungen, ohne sie vorher aufzuwecken. Die Strafbarkeit seiner Handlung und deren Folgen seien ihm erst im Nachhinein bewusst geworden. Nachdem sie aufgewacht war, sei das Mädchen direkt schockiert aufgesprungen und aus dem Raum gerannt. Seitdem hätten die beiden keinen Kontakt mehr gehabt.

Bei weiteren Fragen wurde das schwierige soziale Umfeld des Angeklagten deutlich. Probleme mit den Eltern, mehrer Schulwechsel und Aufenthalte in Jugendheimen, eine diagnostizierte ADHS-Erkrankung. Zudem habe er zum Zeitraum der Tat fast täglich Marihuana konsumiert, was allerdings nach eigenen Angaben nichts mit der Tat zu tun hatte.

Die Entscheidung, den Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu bestrafen, begründete die Richterin mit der emotionalen Unreife und Entwicklungsstörungen. Auch das schwierige soziale Umfeld in seiner Kindheit und Jugend wurde berücksichtigt.

Wegen seines Geständnisses musste die 14-Jährige nicht als Zeugin aussagen. Sie wolle mit dem Thema möglichst schnell abschließen, so der vertretende Anwalt. Das Mädchen sei, zumindest bisher, ohne spürbare körperliche oder psychische Folgen davongekommen.

Dem jungen Mann wird nun ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt, der ihm bei der Jobsuche und bei einem Auszug von zuhause unterstützen soll. Er muss zudem 50 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.