Im Altstadtbrand-Prozess wurde am Mittwoch vor dem Landgericht Hechingen eine Revision des Urteils des Amtsgerichts zurückgewiesen. Die Sachverständigen vermuten, dass ein Propangasbrenner, mit dem die beiden Angeklagten eingefrorene Leitungen auftauen wollten, das Unglück auslöste. Foto: Archiv: Stopper

Altstadtbrand-Prozess: Propangasbrenner als Ursache wahrscheinlich. Hausbesitzer will neu bauen.

Hechingen - Auch in zweiter Instanz hat Staatsanwalt Markus Engel im Prozess um den Brand in der Hechinger Altstadt keine Verurteilung wegen fahrlässiger Brandstiftung erreicht. Die kleine Strafkammer des Landgerichts Hechingen lehnte am Mittwoch seine Revision gegen das Urteil des Amtsgerichts ab.

Zuvor war der Brand an der Ecke Marktstraße/Schlossstraße vom Februar 2012 in mehreren Verhandlungstagen komplett neu aufgerollt worden. Beide Angeklagte hatten auch im Revisionsverfahren zu den Vorwürfen beharrlich geschwiegen, so dass Richterin Sigrid Höchst und die beiden Schöffen auf die Aussagen der Zeugen und die Meinungen der beiden Sachverständigen Karl-Heinz Simon und Martin Ströbele angewiesen waren.

Für den Staatsanwalt, das betonte er in seinem Plädoyer, war die Indizienkette eindeutig. Der 50-jährige Hausbesitzer und sein 53-jähriger Freund hätten im Erdgeschoss des 400 Jahre alten Hauses eingefrorene Leitungen auftauen wollen.

Durch die offene Flamme eines Propangasbrenners hätten sie einen Schwelbrand in der Verkleidung des Gemäuers ausgelöst, der dann fast zur Katastrophe geführt hätte. Verteidiger Christoph Geprägs betonte, er habe in seinen vielen Berufsjahren und in den 3000 bis 4000 Fällen, die er verhandelt habe, noch nie ein aufwendigeres Strafbefehlverfahren als dieses erlebt. Trotzdem habe die Schuld der Angeklagten nicht nachgewiesen werden können. Es könne nur einen Freispruch geben.

Verteidiger Thorsten Zebisch hatte starke Zweifel am Vorgehen der Kriminalpolizei angemeldet und das auch in seinem Plädoyer noch einmal betont. Nach seiner Meinung sei bei der Vernehmung des Freundes des Hausbesitzers die richtige Belehrung versäumt worden. Die Kripo habe den 53-Jährigen, der zu Beginn der Befragung klar gestellt habe, dass er nichts sagen wolle, sogar bedrängt. Zebisch forderte, die Aussage des 53-Jährigen nicht zu verwenden.

Für Zündstoff sorgte zudem die nach Meinung der Rechtsanwälte "Kungelei" des Schadensregulierers mit der Kripo. Der zuständige Beamte hatte den Schadensregulierer aufgefordert, jene Fragen zu stellen, mit denen er nicht weiterkam. "Ein klassischer Fall von Umgehung des Zeugnisverweigerungsrechts" hatte einer der Verteidiger damals attestiert.

Auch Richterin Höchst sah das Vorgehen der Kripo kritisch, es spiele aber keine Rolle, da nach Meinung der kleinen Strafkammer die Brandursache ohnehin nicht eindeutig festzustellen sei.

Dass das Hantieren mit dem Bunsenbrenner die Ursache für den Brand war, sei zwar wahrscheinlich, aber eben nicht sicher. Höchst führte ins Feld, dass die vormalige Mieterin des Ladens im Erdgeschoss von desolaten Zuständen bei der Elektrik gesprochen und der Sachverständige beide Möglichkeiten als gleichwertig dargestellt habe.

Sollte Staatsanwalt Engel gegen das Urteil der zweiten Instanz keine Revision mehr einlegen, steht auch der Schadensregulierung durch die Versicherung nichts mehr im Wege. Der Hausbesitzer will dann, versicherte er gestern dem Schwarzwälder Boten, einen Neubau erstellen.