In der Frage, wie viel der Kosten nach einem Erdrutsch an der Versicherung der Geländeeigentümerin haften bleiben, verhandelte die Zivilkammer des Landgerichts Rottweil.
Muss ein Eigentümer eines Grundstücks dafür haften wenn der Vorbesitzer eine Aufschüttung veranlasst hat, die später zu einem Hangrutsch führt?