Weil sie sich und ihre beiden Töchter vergiften wollte, ist eine 51-Jährige zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Foto: dpa

Weil eine 51-Jährige versucht hat, ihre beiden Töchter und sich mit einem tödlichen Cocktail das Leben zu nehmen, ist die Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. 

Weil eine 51-Jährige versucht hat, ihre beiden Töchter und sich mit einem tödlichen Cocktail das Leben zu nehmen, ist die Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Mannheim - Eine pflegebedürftige Tochter, vom Mann verlassen und Geldsorgen: Weil eine verzweifelte Mutter aus Mannheim versucht hat, ihre beiden Töchter und sich mit einem Giftcocktail umzubringen, ist sie zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. „Ihre Fähigkeit, das Unglück, das über sie hereingebrochen war, zu ertragen, war erschöpft“, versuchte sich der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen am Mittwoch vor dem Mannheimer Landgericht an einer Erklärung für die Tat.

Psychisch belastet habe die Frau vor allem, dass ihre damals 25 Jahre alte Tochter zum Pflegefall geworden war. Im Sommer vergangenen Jahres entschloss sich die 51-Jährige, gemeinsam mit ihren beiden Kindern aus dem Leben zu scheiden. Sie hatte angegeben, dass sie das Leid ihrer Tochter nicht mehr habe ertragen können. Außerdem sei sie überlastet gewesen. Ihre jüngere, damals neunjährige Tochter, habe sie nicht allein zurücklassen wollen.

Medikamentencocktail ist zu schwach

Sie mischte zusammen, was sie in ihrem Haus an Medikamenten finden konnte - hauptsächlich Psychopharmaka - und gab es ihren Töchtern zu trinken. Anschließend nahm sie den Giftcocktail selbst zu sich und legte sich mit den beiden auf ein Matratzenlager im Erdgeschoss. Doch die Dosis war nicht stark genug - niemand erlitt laut Staatsanwaltschaft anhaltende körperliche Schäden.

Die Kammer verurteilte die Frau wegen versuchten Totschlags, gefährlicher sowie fahrlässiger Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat an der jüngeren Tochter als versuchten Mord gewertet. Sie forderte aber ebenfalls eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung für die Frau, die inzwischen wieder als psychisch stabil gilt. Die Kammer legte die Bewährungszeit auf vier Jahre fest. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Angeklagte weinte viel während des Prozesses. „Es war ein sehr emotionales Verfahren“, sagte der Verteidiger in seinem kurzen Plädoyer. Zum Abschluss versicherte seine Mandantin: „Ich mache sowas nie wieder.“