Der Gemeinderat hat entschieden, die Sitzverteilung anzupassen. Foto: Steinmetz

Nachdem der Verwaltungsausschuss sich dagegen ausgesprochen hatte, die Sitze bei 19 zu belassen, wurde nun über eine Änderung entschieden.

Im kommenden Jahr 2024 stehen die Europawahl und die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg an. Um die Überprüfung der Sitzverteilung im Gemeinderat und im Ortschaftsrat Bettenhausen/Leinstetten ging es in der vergangenen Gemeinderatssitzung.

Mindestens ein Sitz für jeden Ortsteil garantiert

Aktuell besteht der Gemeinderat Dornhan aus 19 Mitgliedern, wobei acht Sitze auf die Kernstadt, drei auf Marschalkenzimmern, zwei auf die Ortsteile Leinstetten und Weiden und jeweils ein Sitz auf die Stadtteile Busenweiler, Gundelshausen, Bettenhausen und Fürnsal entfallen. Diese Sitzverteilung muss vor jeder regelmäßigen Wahl des Gemeinderats überprüft werden, informierte die Verwaltung.

Dabei spielen die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil eine Rolle. Da in Dornhan noch die unechte Teilortswahl gilt, ist für jeden Ortsteil zumindest ein Sitz garantiert. Der Gemeinderat stimmte nun dafür, die Sitze im Gemeinderat auf 20 zu erhöhen. Vorausgegangen war ein nicht-öffentlicher Beschluss des Verwaltungsausschusses. Dieser sprach sich gegen den Vorschlag der Verwaltung aus, die Gesamtzahl der Sitze bei 19 zu belassen und den Sitz des Wohnbezirks Gundelshausen dem Wohnbezirk Dornhan zuzuordnen. Stattdessen soll der Wohnbezirk Dornhan künftig neun (statt acht) Sitze erhalten.

Gemeinderat stimmt Ortschaftsrat zu

Im Falle des Ortschaftsrats Bettenhausen/Leinstetten sprach sich die Verwaltung für eine Reduzierung auf insgesamt sieben Sitze (zwei für Bettenhausen und fünf für Leinstetten) aus. Der Ortschaftsrat sprach sich dagegen aus.

Die aktuelle Sitzverteilung mit fünf Sitzen für Leinstetten und drei für Bettenhausen habe sich seit 20 Jahren bewährt, argumentierte Ortsvorsteher Peter Saile im Gemeinderat. Es gehe seiner Meinung nach nicht um Prozentzahlen, sondern um Funktionalität.

Die Stadtverwaltung war dagegen der Meinung, dass die Einwohnerzahl das maßgebliche Kriterium sein müsse. Der Gemeinderat folgte der Einschätzung des Ortschaftsrats und stimmte für die Beibehaltung der bisherigen Sitzverteilung.