Komplett abgebrannt ist am 19. Dezember 2015 der rund 300 Jahre alte Bauernhof am Rohrhardsberg. Zahlreiche Feuerwehrleute waren bei dem Großbrand in schwierigem Gelände im Einsatz. Foto: Sprich

Strafverfahren gegen 19-Jährigen wegen fahrlässiger Brandstiftung nach Inferno im "Unterhaus" eingestellt.

Gegenbach/Schonach - Bis auf die Grundmauern brannte das "Unterhaus", ein altes Forsthaus am Rohrhardsberg, vor über einem Jahr nieder. Verantwortlich hierfür war eine Zigarettenkippe – geworfen von einem 19-Jährigen. Das Strafverfahren gegen ihn wegen fahrlässiger Brandstiftung wurde nun eingestellt.

Es war das schreckliche Ende eines fröhlichen Ausflugs, das die jungen Fußballer einer Spielgemeinschaft aus dem Ortenaukreis wohl nie vergessen werden: Am 19. Dezember 2015 stand innerhalb kürzester Zeit das als Freizeitheim genutzte Forsthaus am Rohrhardsberg in Flammen. 17 Jugendliche konnten sich damals aus dem brennenden Haus retten – einige erlitten eine Rauchgasvergiftung. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 428.000 Euro.

Kippe landet auf Vordach

Diese Woche musste sich deshalb in einem umfangreichen Verfahren ein 19-Jähriger vor dem Amtsgericht in Gegenbach verantworten. Sechs der damaligen Mitspieler, zwei Polizisten ein Feuerwehrmann und ein Sachverständiger wurden in der Verhandlung unter dem Vorsitz von Nicolas Gethmann gehört. "Im Mittelpunkt stand zunächst auch die Frage, ob andere ebenfalls für den Brand infrage hätte kommen können", berichtet Gethmann gegenüber unserer Zeitung. Denn alle Spieler aus dem betroffenen Zimmern hätten geraucht, "zum fraglichen Zeitpunkt hat aber wohl nur der Angeklagte die Zigarette aus dem Obergeschoss weggeworfen."

Was nun folgte, ist laut dem Vorsitzenden des Amtsgerichts eine "Verkettung unglücklicher Umstände" gewesen: Die Kippe landete nicht wie geplant vor dem Haus, sondern auf einem Vordach. Dies hatte fatale Folgen. "Ein Brandsachverständiger klärte die Frage, ob ein Brand tatsächlich so leicht zustande kommen konnte", berichtet Gethmann. Denn eigentlich sei Holz "nicht immer so leicht entzündlich."

Doch in diesem Fall spielte vor allem die Art des Holzes eine Rolle. Es solle sich hierbei um "dünnes, leichtes Holz" gehandelt haben, in dem viel Sauerstoff enthalten war. Bei diesem Holz hätte tatsächlich eine Zigarettenkippe gereicht, um den Brand und schließlich das Inferno auszulösen.

Um dies zu verdeutlichen, habe der Sachverständige sogar eine Probe mit dabei gehabt. Löschversuche mit Feuerlöschern und Wasserflaschen seitens der damaligen Besucher schlugen fehl. Als die Feuerwehr Schonach am Einsatzort eintraf, so berichtet der als erstes am "Unterhaus" eintreffende Gruppenführer vor dem Amtsgericht, sei fast alles verraucht gewesen – man nahm jedoch nur ein kleines Feuer wahr. Dann ging jedoch alles rasend schnell: Innerhalb kürzester Zeit wurde das gesamte, 300 Jahre alte, Gebäude ein Raub der Flammen.

Nicht grob fahrlässig

Angesichts der Umstände sah man im Laufe des Verfahrens aber, dass der junge Mann "nicht grob fahrlässig" gehandelt habe. Gethmann: "Das hat auch die Staatsanwaltschaft ähnlich gesehen." Am Schluss sei es laut seinen Aussagen zufolge dann der "subjektive Einschlag" gewesen, der zum Einstellen des Verfahrens geführt hätte – insbesondere die "weichen Kriterien", wie die Persönlichkeit des Angeklagten. "Er hat sich immer gut benommen", erklärt der Vorsitzende.

Fraglich ist derzeit allerdings noch, inwieweit auf den 19-Jährigen nun Regressforderungen zukommen. Für den Schaden wird zunächst entweder die Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung aufkommen – die könnten den Angeklagten allerdings noch in die Verantwortung nehmen.