Harald Herrmann (links) und Joachim Eisert erwarten mehr öffentliches Engagement bei der Ausbildung von Nachwuchskräften in Handwerksberufen. Foto: Steinert Foto: Schwarzwälder-Bote

Wirtschaft: Kammer-Vollversammlung verabschiedet Resolution / Andere Bundesländer als Vorbild

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen fordert in ihrer Wintersitzung einen Pakt für berufliche Bildung.

Region. Sie wolle damit ein Zeichen setzen: "Für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung", sagte Hauptgeschäftsführer Joachim Eisert. Die neue Bundesregierung müsse "nach vielen Jahren intensiver Hochschulförderung" – deren Berechtigung gar nicht angezweifelt werden solle – die Gleichwertigkeit beruflicher Bildung herausstellen. Neben einer "wesentlich verbesserten Ausstattung" der Berufsschulen und der weiterhin dringend notwendigen Förderung der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks müsse auch die Meisterausbildung noch attraktiver als bisher beworben werden.

Unionspläne nur Anfang

Präsident Harald Herrmann verweist in diesem Zusammenhang auf ein "nachahmenswertes Beispiel" des Bundeslandes Niedersachsen: Dort hätten sich die Beteiligten zusammen mit den Handwerksorganisationen auf eine "Niedersächsische Meisterprämie" geeinigt. Alle Meister, die seit dem 1. September 2017 ihre Prüfung erfolgreich abgelegt und ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Niedersachsen haben, bekommen eine Anerkennungsprämie von 4000 Euro. Niedersachsen wolle sich außerdem dafür einsetzen, dass die Kosten für die Meisterausbildung künftig vollständig als Zuschuss übernommen werden. In anderen Bundesländern gebe es bereits eine vergleichbare Förderung. Baden-Württemberg solle diesem Beispiel folgen.

Im Rahmen des Strategieprojekts "Handwerk 2025", das den Betrieben im Land die Bewältigung etwa in den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Personalentwicklung erleichtern solle, wäre das laut Eisert ein guter Baustein. Die Unionsparteien hätten in ihrem Regierungsprogramm die Absicht formuliert, dass bei bestandener Meisterprüfung die angefallenen Gebühren über einen Meisterbonus erstattet werden sollen. "Wenn es nur die Prüfungsgebühren im engeren Sinne sind, dann ist das zu wenig – aber zumindest ein Anfang", so Herrmann.

Die Vollversammlung der Handwerkskammer, in der 26 selbständige Handwerksmeister und 13 Arbeitnehmer vertreten sind, hat den Wirtschaftsplan, den allgemeinen Kammerbeitrag und die Umlage für die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) sowie den Berufszuschlag für das Jahr 2018 beschlossen. Der Erfolgsplan ist ausgeglichen. Die Aufwendungen in Höhe von rund 14,7 Millionen Euro können erneut vollständig aus Beiträgen, Entgelten, Gebühren und Rücklagen finanziert werden, so Präsident Harald Herrmann. Der hohe Finanzbedarf für das Bauprojekt in Tübingen und die Sanierung des Kammergebäudes in Reutlingen prägen den Finanzplan im Wesentlichen. Bis ins Jahr 2019 werden 6,77 Millionen Euro Eigenmittel der Kammer dafür bereitgestellt. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Das Projekt wird vom Bund mit 5,8 Millionen Euro gefördert. Auch beim Land Baden-Württemberg wurde ein Förderantrag gestellt. Der Beitrag 2018 bleibt unverändert. Er sieht einen einheitlichen Grundbeitrag von 170 Euro und einen Zusatzbeitrag wie bisher von ein Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb vor. Der Höchstbetrag des Zusatzbeitrags – auch bei gleichzeitiger Beitragspflicht zur Industrie- und Handelskammer (IHK) – beträgt 1500 Euro. Der Freibetrag für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen beläuft sich auf 10 000 Euro. Für juristische Personen wird zum Grundbeitrag ein Zuschlag erhoben.