Das Bärenschlössle mit der danebenliegenden Scheune könnte wieder gastronomisch genutzt werden. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Mitglieder der Erbengemeinschaft übernehmen das Anwesen und wollen die Gastronomie neu verpachten

Von Hartmut Breitenreuter

Freudenstadt. Es tut sich was im Bärenschlössle, dem Wahrzeichen des Christophstals. Das Gebäude aus dem 17. Jahrhundert, in dem eine Gaststätte untergebracht ist, soll in absehbarer Zeit wiederbelebt werden. Die Weichen dafür sind gestellt.

Vor über einem Jahr ging die ehemalige Pächterin der bekannten Gastwirtschaft in den Ruhestand. Die Besitzer des Gebäudes, eine Erbengemeinschaft, die größtenteils in Venezuela lebt, wollte einen geeigneten Nachfolgepächter für das Bärenschlössle finden und parallel nach einem Erwerber für das Anwesen suchen. Rechtsanwalt Patrick Maneck von der Freudenstädter Kanzlei Ziefle, Unger & Kollegen vertritt die Interessen der Erbengeminschaft vor Ort und ist auch mit der Verwaltung beauftragt. Er erläuterte auf Anfrage unserer Zeitung, wie weit die Verhandlungen um das Bärenschlössle, das für Freudenstadt auch eine gewisse touritische Bedeutung hat, gediehen sind. Demnach haben sich zwei Vertreter der Erbengemeinschaft entschlossen, das Anwesen zu übernehmen. Sie leben laut Maneck in den USA und wollen die beiden Wohnungen im Obergeschoss des Bärenschlössles selbst als Feriendomizil nutzen. Zum Bärenschlössle gehören neben dem markanten Hauptgebäude auch die danebenstehende Scheune, das hinter dem Haupthaus gelegene Wildgehege und die Grundstücke unterhalb des Haupthauses.

Die Gastwirtschaft soll laut Maneck renoviert und neu verpachtet werden. Darum kümmere sich ein Makler, der sich auf Gastronomieobjekte spezialisiert habe. Wie Maneck weiter ankündigt, soll auch die Alpirsbacher Klosterbrauerei mit im Boot sein, die Interesse bekundet habe, den neuen Pächter zu unterstützen und das Bier zu liefern. Einen neuen Pächter konnte Maneck allerdings nicht benennen. "Pachtinteressenten gibt es immer", betont er. Doch es müsse auch der Richtige für dieses Objekt sein. Es habe bereits Besichigungstermine gegeben, doch man stehe noch nicht vor einem Vertragsabschluss. Zum Gasthaus Bärenschlössle gehört auch eine Pächterwohnung im ersten Stockwerk, die ebenso renoviert werden soll.

Einen Zeitplan, wann sich im Bärenschlössle wieder die Türen öffnen, gibt es laut Patrick Maneck ebenfalls noch nicht. Er hofft, dass in diesem Jahr ein Pachtvertrag abgeschlossen werden kann und das Haus im nächsten Jahr wiedereröffnet wird. "Lieber wäre es mir noch in diesem Jahr", gibt Maneck zu.

Ein wichtiges Kriterium für die Verpachtung werde ein gutes Konzept sein, betont der Rechtsanwalt. Er sieht die angrenzende Scheune als Bestandteil für die Gastronomie und könnte sie sich als rustikalen Raum für vielfältige Veranstaltungen vorstellen. Ferner sieht er die Attraktivierung des Wanderwegs zwischen Freudenstadt und Baiersbronn, der am Bärenschlössle vorbeiführt, als Voraussetzung, um das Lokal als Anlaufziel für Wanderer interessant zu machen.

Letztlich ist auch die Terrasse mit einem schönen Ausblick auf Freudenstadt ein Baustein für den Erfolg eines gastronomischen Konzepts. Dabei müsse man eventuell zusammen mit dem Forst überlegen, ob es nicht möglich wäre, den Wald hinter dem Bärenschlössle etwas auszulichten, damit die Terrasse mehr Sonne abbekommt. Denn anfangs des 17. Jahrhunderts, als das Bärenschlössle gebaut wurde, sei es um das Anwesen herum sicher nicht so schattig gewesen wie heute.