Eine Zwergfledermaus auf einer Hand. Foto: Sponholz

Die nachtaktiven Tiere nisten gerne in Kirchen oder Schlössern. Ein Experte erklärt, warum.

Sulz- Die Kirche ist für viele ein Ort der Ruhe und Geborgenheit – und das offensichtlich nicht nur für Menschen. Seit geraumer Zeit nisten in der Hopfauer Kirche Fledermäuse.

Fledermaus macht Hausbesuch

Probleme mit den Tieren gebe es keine, teilte Pfarrer Wolfgang Müller unserer Redaktion auf Anfrage mit. Lediglich einmal sei es vorgekommen, dass sich eine Fledermaus ins Haus verirrt habe. Daraufhin habe er das Fenster geöffnet, wodurch das Tier am nächsten Morgen wieder ins Freie gefunden habe, erzählt Müller. Mehr gebe es nicht zu berichten.

Großes Mausohr nistet gerne in Kirchen

Laut Fledermausexperte Christian Dietz handelt es sich bei den Hopfauer Fledermäusen vor allem um die Kolonie des Großen Mausohrs. Das sei die größte einheimische Fledermausart und benötige sichere und ungestörte Quartiere, welche traditionell über Jahrzehnte und Jahrhunderte genutzt werden könnten, erklärt Dietz im Gespräch. Entsprechend seien gerade Kirchen oder Schlösser beliebte Nistplätze für die Fledermäuse.

Zusätzlich habe es im Glatttal einst eine Kolonie des Grauen Langohrs gegeben, welche vom Aussterben bedroht sei, so Dietz. Ob diese Art noch vorkommt, sei derzeit unklar.

Relativ häufig komme die Zwergfledermaus vor, welche es in allen Ortschaften gebe, berichtet Dietz. Entlang der Glatt finde sich zudem die Wasserfledermaus, deren Kolonien vor allem in Baumhöhlen zu finden seien.

Fledermäuse streng geschützt

Andrea Schmider, Pressereferentin des Landratsamt Rottweil, berichtet auf Nachfrage, dass alle heimischen Fledermausarten nach FFH-Richtlinie Anhang IV und nach Bundesartenschutzgesetz streng geschützt seien und daher im Rahmen des Artenschutzes bei der Planung und Zulassung von Vorhaben berücksichtigt werden müssten. Dies reiche von der Ausweisung eines Gewerbegebietes bis zum Gebäudeabriss oder Renovierungsarbeiten an Kirchtürmen, teilt Schmider mit. Zudem berichtet Schmider, es würden dabei gegebenenfalls artenschutzrechtliche Gutachten speziell für das jeweilige Vorhaben erstellt und durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes geprüft werden, um zu gewährleisten, dass keine Beeinträchtigungen für geschützte Arten durch bestimmte Vorhaben entstünden.