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Infrastruktur: Kronenbitter sieht anderen Grund für Scheitern. Shell kündigt bereits rechtliche Schritte an.

Empfingen/Horb - Der Autohof in Empfingen wird wohl auch an der Stadtverwaltung Horb scheitern. Und das aus einem anderen Grund als bisher bekannt. Shell hat bereits rechtliche Schritte angekündigt.

"Eine Entscheidung über den Bauantrag ist noch nicht getroffen", sagt Wolfgang Kronenbitter, Fachbereichsleiter Recht und Ordnung, zunächst. Allerdings gibt es eine klare Tendenz.

Die Angelegenheit sei mit Bürgermeister Albert Schindler erörtert worden. Auch fand in diese Woche ein Gespräch mit Vertretern von Shell statt. "Diese haben insbesondere darauf hingewiesen, dass das Lärmgutachten den gesetzlichen Normen entspricht und die zulässige Lärmbelastung nicht überschritten wird", so Kronenbitter. "Sie erwarten daher eine Baugenehmigung und würden bei einer Ablehnung rechtliche Schritte einleiten." Die unterschiedlichen Ansichten beim Lärmgutachten, die dazu führten, dass der Empfinger Gemeinderat seine Zustimmung versagte, sind allerdings wohl wirklich kein Hinderungsgrund, wie der Horber Fachbereichsleiter andeutet: "Der Shell-Gutachter hat sein Gutachten noch einmal juristisch und inhaltlich überprüfen lassen."

Allerdings gibt es nun einen anderen Grund, warum Kronenbitter die Genehmigung ebenfalls versagt: Der betreffende Bebauungsplan sei unwirksam! Und das hatte die Gemeinde Empfingen bisher anscheinend nicht auf dem Schirm. Denn der Verwaltungsgerichtshof hatte im Fall Lidl-Erweiterung dem Konzern Recht gegeben. "Der Bebauungsplan ist daher derzeit nicht anwendbar."

Dadurch greifen nun andere Kriterien: "Dies hat zur Konsequenz, dass der Autohof dann zulässig wäre, wenn er sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt." Und das, so die Auffassung von Kronenbitter, liege in diesem Fall nicht vor. "Die Lkw-Belastung würde deutlich zunehmen." Das hätte erhebliche Auswirkungen auf das Wohngebiet Reichenhalden und das Hotel Empfinger Hof. "Auch ist zu berücksichtigen, dass bei einem Autohof die Straßenverbindung für den Schwerverkehr baulich und unter Berücksichtigung der Anliegerinteressen geeignet sein muss."

Die Baurechtsbehörde beabsichtige deshalb nicht, "das fehlende Einvernehmen der Gemeinde Empfingen zu ersetzen".

Dies wäre nur dann möglich, wenn die Gemeinde Empfingen das Einvernehmen rechtswidrig versagt hätte. "Das ist zumindest nicht eindeutig der Fall", so Kronenbitter. Auch wenn die endgültige Entscheidung noch nicht vorliegt, sei daher seitens der Baurechtsbehörde auch vorgesehen, den Bauantrag für den Autohof abzulehnen.

Doch was passiert dann, wenn Shell tatsächlich seine Ankündigung wahr macht und rechtliche Schritte einleitet? Zunächst ist ein Widerspruch gegen die wohl folgende Ablehnung möglich. Dann müsste das Regierungspräsidium Karlsruhe entscheiden. Folgt sie der Stadt Horb in ihrer Einschätzung, könnte der Shell-Konzern vors Verwaltungsgericht ziehen. Letzte Instanz wäre ein Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Doch wie sind die Aussichten? Wohl nicht ganz aussichtslos. Denn selbst Fachbereichsleiter Kronenbitter bestätigt, dass ein Entscheidungsspielraum vorhanden ist. "Die Rechtslage ist umstritten."