Empfänger-Rechte Postbote Nachbar
Sandra Markert, 03.01.2013 14:00 Uhr
Post einfach vor der Tür ablegen, das darf weder der Zusteller noch der Nachbar, der die Sendungen für den eigentlichen Empfänger angenommen hat.Foto: Fotolia
Stuttgart - Bücher und Bekleidung im Internet und damit unabhängig von Ladenöffnungszeiten zu bestellen ist für Berufstätige praktisch. Wäre da nicht die Sache mit der Zustellung. Mal steht der verpackte Laptop einfach vor der Tür, mal klebt der Abholschein für alle zugänglich im Hausflur. Und die Botschaft „Ihre Sendung liegt beim Nachbarn . . .“, sorgt je nach Verhältnis und Päckcheninhalt auch nicht unbedingt für Freude.
Darf der Nachbar zum Postboten werden?
Bei den meisten Paketdiensten steht diese sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn in den Vertragsbedingungen. Bis vor kurzem mussten die Dienste noch nicht einmal eine Benachrichtigungskarte ausfüllen. Erst ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln legte 2011 fest, dass der Empfänger zumindest über sein Paket beim Nachbarn informiert werden muss – und zwar mit einer Karte im Briefkasten. Diese einfach an die Tür zu kleben ist den Zustellern nur dann erlaubt, wenn es keinen Briefkasten gibt oder dieser nicht zugänglich ist. Treffen diese Gründe nicht zu und ein anderer Hausbewohner holt das Päckchen ab, haftet der Zustelldienst. Wer fremde Post abholen möchte, muss sich allerdings als rechtmäßiger Empfänger identifizieren (etwa mit einem Personalausweis) beziehungsweise bräuchte eine gefälschte Vollmacht. Grundsätzlich muss kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen. Sobald er unterschreibt, muss er es aber sorgsam verwahren – und darf es dem Empfänger auch nicht einfach vor die Tür stellen.
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