Empfänger-Rechte Und wenn ein Paket verloren geht?

Sandra Markert, 03.01.2013 14:00 Uhr

Und wenn ein Paket verloren geht?
Passiert das bei bestellter Ware, wendet man sich an den Händler. Dieser muss sich um einen Nachforschungsauftrag kümmern oder das Geld erstatten. Bei Privatpaketen kann man über den Zustelldienst im Internet verfolgen, wo das Paket ist. Hilft das nicht weiter, meldet am besten der Absender den Verlust beim Kundenservice und stellt kostenlos einen Nachforschungsauftrag. Dazu muss er den genauen Paketinhalt angeben und den Einlieferungsbeleg vorweisen können.

 
          3
 
Kommentare (0)
  • Kommentare anzeigen
  • Kommentar schreiben
Angezeigter Name *
Betreff *
Ihr Kommentar *
Optionale Felder
Die Redaktion veröffentlicht ausgewählte Kommentare auch in der gedruckten Ausgabe des Schwarzwaelder Boten. Voraussetzung ist, dass der Beitrag mit Namen, Postanschrift und E-Mail (Adressen werden nicht veröffentlicht) vorliegt.
Email-Adresse (wird nicht veröffentlicht)
Anschrift