Im September vergangenen Jahres wurde ein Supermarkt in Dobel überfallen. Deshalb steht nun ein 22-Jähriger vor dem Landgericht Tübingen. Foto: Krokauer

22-jähriger Beschuldigter muss operiert werden. Discounter-Kassiererin mit Waffe bedroht und Geld gefordert.

Dobel/Tübingen - In Angst und Schrecken versetzte ein junger Mann Anfang September vergangenen Jahres eine Kassiererin und eine Kundin bei einem Überfall auf einen Discounter in Dobel. Der Prozess, den die 1. Große Strafkammer am Landgericht Tübingen ihm gestern deswegen machen wollte, wurde allerdings ausgesetzt.

"Sowohl der Umstand, dass beim Angeklagten eine Operation notwendig ist, als auch die neue Erkenntnis über seinen Drogenkonsum, der in diesem Umfang bisher nicht bekannt war, veranlassen uns zu diesem Vorgehen", erläuterte der Vorsitzende Richter Ralf Peters den Beschluss.

Vor rund zwei Wochen hatte der 22-jährige Beschuldigte einen Krampfanfall erlitten, in dessen Folge Ärzte eine große Zyste im Kopf des Angeklagten festgestellt und eine Operation terminiert hatten, wie sein Verteidiger Hans-Christian Wolf berichtete. "Er will aber das Verfahren davor noch abschließen", gab der Rechtsanwalt eingangs des Prozesses zu Protokoll.

Ungeachtet der Entwicklung erhob Oberstaatsanwältin Susanne Teschner Anklage wegen versuchten schweren Raubes, des erpresserischen Menschenraubes sowie dem Führen einer Schusswaffe. "Mit einem schwarzen Nylonstrumpf maskiert bedrohte er mit vorgehaltener Waffe die Kassiererin und forderte das Geld aus der Kasse", erinnerte Teschner an den Überfall in Dobel. Doch das Öffnen der Kasse misslang. "Ich dachte, das sei Taktik, deshalb wollte ich den Druck erhöhen und habe die Kundin bedroht", erzählte der Angeklagte.

Aufgrund des Zeitdrucks durch den Busfahrplan habe er dann den Markt unverrichteter Dinge verlassen. Denn er war mit dem Omnibus nach Dobel gekommen, hatte Wechselkleidung im nahen Wald deponiert und war nach dem Überfall auf dem selben Wege wieder verschwunden. "Ich wusste, dass keine Polizei im Ort ist", berichtete der Angeklagte von Erkundigungen vor Ort, die er eine Woche vor der Tat eingeholt hatte. Als Motiv für die Tat gab er Geldmangel an.

Beim Bericht zu seinem bisherigen Lebenslauf war darüber hinaus immer wieder die Rede vom Drogenkonsum. "Bis zu meiner Verhaftung habe ich etwa fünf bis zehn Gramm täglich gekifft", berichtete der junge Mann. Allerdings war die Regelmäßigkeit in den Ermittlungsakten kein Thema und führte deshalb zu neuen Erkenntnissen, die von einem Gutachter überprüft werden sollen. "Die Operation hat jetzt Vorrang", stellte Richter Ralf Peters klarn und nannte als Termin für die Neuaufnahme des Prozesses den Anfang des kommenden Jahres.