Der "Streetworker" ist erneut in Calw aufgetaucht. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Aufreger: Bußgelder werden vor Gericht verhandelt

Calw. Schon wieder: Vor einigen Tagen ist in Calw erneut der "Streetworker", eine angebliche Obdachlosen-Zeitung, zum Kauf angeboten worden. Bei diesem Produkt handelt es sich der Bild-Zeitung zufolge um eine "Abzock-Masche" von "Rumänen-Banden". Und laut dem Bericht einer regionalen Tageszeitung bei Frankfurt werde mit dem Abdruck der allgemein gehaltenen Texte zu Themen wie Freiheit, Kapitalismus oder Gerechtigkeit sogar das Urheberrecht verletzt.

Bereits Anfang vergangenen Jahres waren mehrfach Verkäufer auf dem Calwer Wochenmarkt aufgetaucht und hatten versucht, das Produkt an den Mann zu bringen. Der damalige Ordnungsamtsleiter Matthias Rehfuß hatte dann im April 2016 den Verkauf in der Hesse-Stadt untersagt – wegen des aggressiven Auftretens der Verkäufer sowie des "belanglosen und lediglich zusammenkopierten" Inhalts.

Rund 2000 Euro sind zusammengekommen

Trotz des Verbots waren im Oktober 2016 erneut mehrfach Verkäufer aufgetaucht. Rehfuß hatte die Zeitungen sowie den Erlös beschlagnahmen lassen und mehrere Bußgeldverfahren gegen den Verleger eingeleitet. Der Verleger – ein gewisser Tevfik Algac aus Darmstadt – sieht es aber offenbar überhaupt nicht ein, zu bezahlen. Rund 2000 Euro sind mittlerweile zusammengekommen, zwei Bußgeldverfahren stehen noch aus – gegen beide erhob der Beschuldigte Einspruch, beide Fälle müssen nun vor Gericht verhandelt werden, erklärte Verena Kossbiel vom Calwer Ordnungsamt auf Anfrage unserer Zeitung.

Der Verkäufer, der nun in der Stadt unterwegs war, hatte indes Glück: Der Vollzugsdienst konnte ihn nicht auf frischer Tat ertappen. Und auch der Verleger entging somit vorerst weiteren möglichen Konsequenzen. Denn: Nach den Verkaufsversuchen Ende Oktober 2016 hatte Rehfuß angekündigt, Tevfik Algac eine schriftliche Verfügung zukommen zu lassen. Der Inhalt: Sollte die Zeitung erneut in Calw auftauchen, droht ein sogenanntes Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro.