Solche Seilbagger einer österreichischen Spezialfirma kommen bei den Holzerntemaßnahmen zwischen Ernstmühl und Bad Liebenzell zum Einsatz. Foto: Landratsamt

Arbeiten zwischen Ernstmühl und Bad Liebenzell dauern vom 25. Oktober bis 23. November. Umleitung ist ausgeschildert.

Calw-Ernstmühl/Bad Liebenzell - Vom 25. Oktober bis 23. November ist die Bundesstraße 463 zwischen Bad Liebenzell und Ernstmühl gesperrt. Grund sind Holzerntemaßnahmen der Abteilung Waldwirtschaft des Landratsamts Calw im Steilhang oberhalb der Straße. Die Sperrung wird notwendig, um die Verkehrssicherheit zu erhalten.

Dabei handelt es sich nach Angaben der Behörde um gefährliche Arbeiten, weil während der Maßnahme ständig damit zu rechnen ist, dass Stammteile und Felsbrocken auf die Fahrbahn geraten. Deshalb ist es erforderlich, den betroffenen Straßenabschnitt für die Dauer des Holzeinschlages voll zu sperren.

Die Umleitungsstrecke wird von Bad Liebenzell über die L 343 nach Möttlingen, von dort über die L 179 und die K 4308 nach Ottenbronn und Hirsau sowie weiter über die B 463 nach Ernstmühl führen. Kraftfahrzeuge bis zu sechs Tonnen zulässigen Gesamtgewichts können die Ortsverbindungsstraße zwischen Unterhaugstett und Ottenbronn als Abkürzung benutzen.

Die Arbeiten finden überwiegend im Ernstmühler Gerechtigkeitswald statt. Dabei handelt es sich um Privatwald der westlich der Nagold wohnenden Ernstmühler Bürger. "Da der bewaldete Steilhang direkt an der Straße beginnt, gibt es keine Alternative zur Vollsperrung, um Gefährdungen für den Verkehr auszuschließen", so Einsatzleiter Marc Vollmer vom Landratsamt Calw. Um die Arbeiten trotz der Gefahrenlage zügig durchzuführen, wird eine österreichische Spezialfirma mit vier Seilkrananlagen im Einsatz sein, welche die Baumstämme mit Seilbahnen aus dem Wald transportieren.

Für die Dauer der Maßnahme wird ein Teil des Busverkehrs über den asphaltierten Waldweg in Verlängerung des Reuchlinweges bis nach Ernstmühl freigegeben. Da dieser Wegabschnitt sowohl Teil des Ostwegs als auch ausgewiesener Radweg ist, muss aufgrund der geringen Wegbreite zum Schutz der Wanderer und Radfahrer ein Geh- und Fahrverbot ausgesprochen werden. Eine entsprechende Beschilderung wird im Vorfeld der Maßnahme angebracht.

Für Rückfragen stehen die Abteilung Waldwirtschaft des Landratsamts, Telefon 07051/ 16 01 35 und der zuständige Forstrevierleiter Frank Lindenberger, Telefon 0172/ 7 60 38 08 oder 07052/ 9 30 99 44 zur Verfügung.