Einige Tausend Euro schuldet ein Paar, das in Bisingen eine Wohnung angemietet hatte, seinem Vermieter. Vor Gericht beteuerte das Paar, die Schulden schnell abbezahlen zu wollen. Foto: privat Foto: Schwarzwälder-Bote

Gericht: Einspruch nur bei der Höhe des Strafmaßes zugelassen / Tagessätze bewusst niedrig

Bisingen/Hechingen. Ein Paar mietet gemeinsam in Bisingen als Wohngemeinschaft eine Wohnung für eine Monatsmiete von 950 Euro. Schon nach wenigen Monaten können sie die Miete nicht mehr bezahlen. Es kommt zur Räumungsklage, das Paar zieht aus. Mittlerweile sind Mietschulden von mehr als 7000 Euro aufgelaufen. Wegen Betrugs flattert den beiden ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe in die neue – billigere– Wohnung.

Das wollten die beiden nicht akzeptieren und legten Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Richterin Laub machte ihnen allerdings schnell klar, das am Betrugsvorwurf nicht zu rütteln ist: Selbst wenn sie ihnen keinen vorsätzlichen Mietbetrug unterstellte, so hätten sie doch billigend in Kauf genommen, mit der Miete überfordert zu sein. Umso mehr, als der Angeklagte zum Zeitpunkt der Anmietung der Wohnung bereits arbeitslos war und die Angeklagte wegen einer Lohnpfändung aus früheren Verbindlichkeiten mit etwas mehr als 1000 Euro monatlich auskommen muss.

"Es hätte Ihnen klar sein müssen, dass es riskant ist, bei so knappen Mitteln ein teures Mietverhältnis einzugehen", erklärte Richterin Laub. Das Mieterpaar, Cousin und Cousine, war wohl davon ausgegangen, dass die Mutter des Angeklagten bei ihnen einziehen und einen Teil der Kosten tragen würde. Dazu kam es aber nicht.

Der Betrugsvorwurf bleibt also bestehen, beim Strafmaß waren Richterin und Staatsanwältin aber bereit, den Angeklagten entgegen zu kommen. Die finanziellen Verhältnisse der beiden sind alles andere als rosig.

Der Angeklagte, der nach einer abgebrochenen Lehre als Werkzeugfeinmechaniker hauptsächlich als Lastwagenfahrer gearbeitet hat, aber seit mehr als drei Jahren arbeitslos ist, lebt von Hartz IV und hat Schulden in Höhe von 120 000 Euro. Außerdem hat er einen Eintrag im Bundeszentralregister wegen Unterschlagung. Er habe immer Schwierigkeiten im Umgang mit Geld gehabt", räumte er ein.

Die Cousine hingegen hat seit 14 Jahren eine feste Arbeitsstelle als Großhandelskauffrau, muss aber noch Schulden aus früheren Verbindlichkeiten abbezahlen. Das Paar beteuerte, die Mietschulden so bald als möglich abbezahlen zu wollen.

So wurde die Strafe des Angeklagten von 120 auf 110 Tagessätze zu je zehn Euro reduziert, die Angeklagte muss statt 120 jetzt 70 Tagessätze zu 20 Euro zahlen. Die Richterin betonte, ihr sei es wichtig, dass das Paar wieder in stabile Verhältnisse komme und all seine Schulden bezahlen könne. Daher seien die Tagessätze bewusst niedrig angesetzt worden.