„No Marijuana, No Drugs here“ – so wie es an der Tür zum Café Wunderbar steht, handhaben es viele Wirte in Balingen und verbieten Cannabiskonsum in ihren Raucherkneipen. Foto: Marschal

Auch wenn man seit 1. April legal in der Öffentlichkeit Cannabis konsumieren darf, wollen das nicht alle Gastronomen in ihren Gaststätten haben. Einige Wirte von Raucherkneipen machen von ihrem Hausrecht Gebrauch und verbieten das Kiffen in den Innenräumen.

Seit 1. April sind Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Laut DEHOGA Baden-Württemberg ist der Konsum in der Gastronomie grundsätzlich auch dort erlaubt, wo regulär geraucht werden darf. Sprich in Baden-Württemberg in sogenannten Raucherkneipen, Raucherräumen und in der Außengastronomie. Doch klar ist auch, dass jeder Gastronom aufgrund seines Hausrechts den Gästen den Konsum von Cannabisprodukten – auch in Raucherkneipen und der Außengastronomie – verbieten kann.