Auch für diesen stattlichen Hahn und seine Hennen in Geislingen bedeutet die landesweite Stallpflicht für Geflügel, dass sie bis auf weiteres nicht mehr an die frische Luft dürfen – ein sinnvoller Schutz gegen das gefährliche Virus H5N8. Foto: Schnurr

Vogelgrippe: Rund 70 000 Tiere ab Sonntag auf der Zollernalb von Stallpflicht betroffen / Hölle: "Da hat die Vernunft gesiegt"

Zollernalbkreis - Wegen der Vogelgrippe hat das Ministerium für Ländlichen Raum gestern eine landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Gefügelhalter im Zollernalbkreis befürworten diese Entscheidung – und bleiben gelassen.

Etwa Matthias Hölle, Besitzer des Steinefurthofs, der an zwei Standorten in Binsdorf und Täbingen rund 42.000 Legehennen hat: "Nur Positives" sehe er in dieser Entscheidung. Die Tiere in den Ställen zu lassen stelle einen sinnvollen Schutz gegen das Virus H5N8 dar, für Großbetriebe ebenso wie für Halter mit nur wenigen Hühnern. "Da hat im Ministerium die Vernunft gesiegt", so Hölle.

Eier bleiben trotzdem "aus Freilandhaltung"

Wirtschaftliche Einbußen drohen den eierproduzierenden Betrieben kurzfristig nicht, erläutert Hölle: Erst wenn die Hennen mehr als 84 Tage am Stück nicht ins Freie kommen würden, dürfe man ihre Eier nicht mehr als "aus Freilandhaltung" deklarieren.

"Aber auch das ist der kleinere Schaden." Der größere wäre es, wenn ein Wildvogel das Virus einschleppt und alle Hennen getötet werden müssten. "Das will niemand erleben, dass ein Betrieb komplett gekeult werden muss."

Genau das wäre aber die Folge, falls in der Nähe eines Geflügelhofs, der seine Tiere frei laufen lässt, ein toter Vogel mit dem Influenza-Virus gefunden würde: Im Umkreis von drei Kilometern müsste alles Stallgeflügel getötet werden, ein Radius von zehn Kilometern um den Fundort wäre sofort Beobachtungsgebiet.

Die Anordnung des Landwirtschaftsministers sei "gut, aber sie kommt fast zu spät", findet Jürgen Fecker, Inhaber des Eier- und Geflügelhofs in Steinhofen. Er lässt seine 4000 Hühner, 150 Gänse und rund 50 Truthähne bereits seit vergangenem Freitag im Stall.

Das müsse man zwar dem Regierungspräsidium melden, aber bei Freilandgeflügel habe man entsprechenden Spielraum. Feckers Tiere bleiben auch dann drinnen, wenn sie geimpft worden sind oder wenn Sturm angekündigt ist.

"Ich sehe da überhaupt keine Probleme" , sagt der Landwirt. "Die Stallungen sind groß genug, die Tiere haben ausreichend Platz."

Was das Krankheitsrisiko betrifft, ist er zuversichtlich: Der Zollernalbkreis sei keine der Vogelzugrouten für Wasservögel, die andernorts das Virus eingeschleppt haben. Grund zur Sorge besteht im Zollernalbkreis bislang tatsächlich nicht: Es ist noch kein einziger erkrankter Wildvogel gefunden worden.

Rund 1100 Geflügelhaltungen sind im Zollernalbkreis amtlich bekannt, berichtet Marisa Hahn vom Landratsamt – vom Kleintierhalter mit zwei Hühnern bis zum Großbetrieb mit mehreren 10 000. Insgesamt sind laut Hahn rund 70 000 Tiere im Zollernalbkreis gemeldet, die die ab kommendem Sonntag geltende Stallpflicht betrifft.

Glück hatten die Veranstalter der Hohenzollernschau: Wäre das Verbot vergangene Woche gekommen, hätten Fasane, Gänse, Enten, Hühner, Zwerghühner und Tauben am vergangenen Wochenende zuhause bleiben müssen.