Amtsgericht Freudenstadt. Foto: Fuchs

Zu 4500 Euro Geldstrafe hat das Amtsgericht Freudenstadt einen 34-jährigen Mann verurteilt, der Kinderpornos auf dem Handy hatte.

Freudenstadt - Dutzende zwar, aber vergleichsweise wenige im Verhältnis von 178 000 "normalen" Sexfotos und -filmen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Ende des Prozesses ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung gefordert, die Verteidigung acht Monate Haft. Der Verteidiger räumte ein, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie sei eine "schwere, schwere Straftat. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eindringlich auf das Leid der missbrauchten Kinder verwiesen. Doch der Richter Rainer Graf-Frank sah das etwas anders. Statt mit einer Haft- kam kommt der Angeklagte mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro davon. Teilweise wurde er freigesprochen. Es kommt nicht häufig vor, dass das Urteil eines Richters milder ausfällt als die Forderung der Verteidigung.

Hinweis kam aus den USA

Im April vorigen Jahres hatten die Behörden auf einem Handy des Beschuldigten verbotene Dateien entdeckt. Weiteres Material wurde bei einer Hausdurchsuchung im September gefunden, auch Hinweise, dass er Kinderporno-Bilder weitergeleitet hatte. Den Tipp hatte die Polizei aus den USA bekommen.

Der Angeklagte beteuerte, das nicht absichtlich gemacht zu haben. Auch habe er nicht gewusst, dass er sich strafbar gemacht habe. Er hätte seinerzeit viel Zeit gehabt und sich viele Pornos angeschaut. Es könne schon sein, dass auch Kinderpornos dazwischen gewesen seien, ohne es gemerkt zu haben.

Eine Polizistin, die in dem Fall ermittelt hatte, berichtet über die Hausdurchsuchung. Auf zwei Handys sei Kinder- und Jugendpornografie entdeckt worden, ungelöscht. Zugleich wies die Beamtin darauf hin, dass der Beschuldigte wohl auch oft "auf normalen Pornoseiten mit Erwachsenen" unterwegs gewesen sei. Der Angeklagte ist verheiratet und hat drei Kinder. Vorbestraft war er nicht.

Angeklagter ist geständig

Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft fiel kurz aus. Der Angeklagte sei geständig. Es bleibe die Frage, wie der 34-Jährige zu bestrafen sei. Hierbei spiele die Gesetzesverschärfung vom 1. Juli 2021 eine entscheidende Rolle. Seitdem gilt bereits der Besitz von Kinderpornos als Verbrechen, zu betrafen mit mindestens einem Jahr Haft.

"Das ist nicht der typische Fall eines Kinderporno-Konsumenten", sagte hingegen die Verteidigung. Der Angeklagte habe "in sehr großem Ausmaß Pornografie konsumiert", aber nicht vorsätzlich Kinderpornos. Das Urteil fällt denn vergleichsweise milde aus. Laut Richter Frank-Graf sei auf den Handys zwar entsprechendes Material festgestellt worden. Doch habe das Gericht erhebliche Zweifel, ob es auch einen entsprechenden "Besitzwillen" gegeben habe. Bei mehr als 170 000 pornografische Bilddateien auf den Handys könne "letztlich der Nachweis nicht geführt werden, dass diese bewusst gespeichert wurden". Außerdem gehe das Gericht davon aus, dass es keine Wiederholungsgefahr gebe.