Alles andere als zum Lärmschutz tauglich sind die maroden Bäume vor Valet & Ott. Foto: Eyrich

Beschwerden über Betonmischwerk bringen keine Verbesserung. Kommt Lärmschutzwand?

Albstadt-Truchtelfingen - Ansprüche haben ist eine Sache, sie auch durchzusetzen, eine ganz andere: Für die Anwohner des Betonmischwerks "Valet & Ott" in Truchtelfingen hat sich nach dem Gerichtsurteil, so erklären sie, nichts gebessert.

Sie habe auch noch etwas anderes zu tun als Anzeigen in Sachen Valet & Ott aufzunehmen. Diese Aussage einer Polizistin mussten sich die Anwohner des Betonmischwerks in der Konrad-Adenauer-Straße in Truchtelfingen ebenso schon anhören wie die Bemerkung des Landrats, der sie zu einem Gespräch in dieser Sache mit den Worten empfing: "Hier kommt der Fanclub vom Valet."

Knapp zwei Jahre ist es her, dass das Verwaltungsgericht Sigmaringen sein Urteil darüber gefällt hat, was zulässig ist und was nicht in dem Gewerbegebiet, das einem allgemeinen Wohngebiet gegenüberliegt. Seitdem hat sich für die Anwohner, deren Häuser größtenteils schon vor dem Bau der Firma 1963 standen, nichts verändert, wie sie berichten.

Beim Gespräch im Landratsamt nach der Gerichtsverhandlung habe man ihnen mitteilen wollen, wie sie künftig vorgehen sollten, wenn die Firma ihre Auflagen verletze und unnötig oder zur Unzeit Lärm verursache. "Es hieß, wir bekämen Bescheid", berichten sie. "Aber das ist bis heute nicht der Fall." Die Recyclinganlage, die Restbeton und Kies trennt, laufe auch an Wochenenden, sogar an Sonntagnachmittagen. Aus dem Mischturm ziehe derart viel Staub nach oben, dass es manchmal aussehe, als ob es brenne. Feinstaub jedoch sei noch nie gemessen worden, obwohl allein die Fensterläden der Anwohner Zeugnis davon geben, wie viele Emissionen die Firma produziere. Während in Balingen solche Faktoren gemessen würden, sei das in Albstadt nicht der Fall.

Das Landratsamt berichtet auf Anfrage unserer Zeitung, dass die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht die untersagten Betriebstätigkeiten wiederholt überprüft, bislang aber "keine groben Verstöße festgestellt" hätten. Feinstaubmessungen, heißt es weiter, brächten keinen Nutzen, da die "Messung von diffusen Staubemissionen" mit "großen Ungenauigkeiten verbunden" sei und sich die Messergebnisse keiner Quelle zuordnen ließen.

"Wir nehmen die Beschwerden der Anwohner sehr ernst", erklärt Rebeka Helmke, Leiterin des Kreisbauamts, die den seit Jahrzehnten andauernden Fall Valet & Ott von ihrer Vorgängerin Dorothee Müllges übernommen hat. Allerdings sei das Landratsamt in der Auswahl der Anordnungen relativ eingeschränkt. Ein Mittel sei die Produktionsmengenbeschränkung, die das Verwaltungsgericht Sigmaringen 2015 aber aufgehoben hat. Für eine erneute Beschränkung der Produktionsmenge sind neue Berechnungen nötig – ein Vorgang, der noch läuft.

Lärmschutzwand: Kosten müssen verhältnismäßig sein

Zum anderen gebe es die Möglichkeit, eine Lärmschutzwand zu bauen. Um sie anzuordnen müsste die Behörde laut Rebeka Helmke nachweisen, dass die Firma mit ihrem Stand der Technik nicht so betrieben werden kann, dass unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Neue Berechnungen müssten angestellt werden, um zu klären, ob eine solche Wand überhaupt etwas bringe. Die Kosten für dieses Gutachten müssen vorab geklärt werden, und zudem könne sich die Firma dagegen wehren. Außerdem müssten die Kosten für die Lärmschutzwand verhältnismäßig sein. Ohne Widersprüche der Firma freilich, so hofft die Bauamtsleiterin, "könnten wir dieses Jahr noch zu einem Ergebnis kommen".

Zwar werde Valet & Ott regelmäßig kontrolliert – auch unangekündigt. Allerdings seien bisher "keine wesentlichen Verstöße" festgestellt worden, so Helmke. Sie räumt freilich ein, dass es schwierig sei, alles zu kontrollieren, zumal eine Überwachung mit Video- und Tonbandgeräten, wie ein Anwohner sie vorgeschlagen hatte, nicht zulässig sei. Ende 2016 hätten sich die Beschwerden wieder gehäuft – in den Protokollen sind die Zeitpunkte genau vermerkt. Und wann immer die Polizei ihre Behörde benachrichtigt habe, sei sie tätig geworden, wobei aber Aussage gegen Aussage stehe.

Damit spricht Rebeka Helmke eines der wesentlichen Probleme dieser Angelegenheit an: Zeugenaussagen, sagt sie, nutzten in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren nichts, solange Zeugen der Firma widersprächen – nur dann, wenn weitere Beweise hinzu kämen. Ein solches Verfahren einzuleiten – dafür habe sich bisher kein Anlass ergeben.

Für die Anwohner bleibt so alles beim Alten: Werden sie morgens um halb sechs durch Lärm vom Betriebsgelände geweckt, selbst am Sonntag gestört oder durch manche Arbeiten bis ins Mark erschreckt, bleibt ihnen nur, die Firma anzuzeigen. Was seit dem Lärmgutachten von 2009 und nach dem Gerichtsurteil von 2015 dabei herausgekommen ist, hat das Landratsamt in einer schriftlichen Stellungnahme formuliert: "Das Gutachten stellt dar, wo die größten Lärmquellen liegen und wie sich die Produktionsmengen auf die Belastung auswirken. Eine sensibilisierende Wirkung ist gegeben."

Die Anwohner fassen es in anderen Worten zusammen: "Die ganze Zeit und Energie, die wir investiert haben! Wenn wir sehen, zu welchem Ergebnis das führt, nämlich null, fühlt man sich nur noch veräppelt."