Die geplante Trasse der Lautlinger Ortsumgehung aus der Vogelperspektive – am rechten Bildrand erkennt man das badkap und links unterhalb davon die Anbindung des geplanten Gewerbegebiets Hirnau. Die Kosten: rund 42 Millionen Euro. Foto: Stadt Albstadt

Bundesverkehrsminister setzt "Gesehen"-Vermerk unter die Vorplanung der Lautlinger Ortsumfahrung.

Albstadt-Lautlingen - Was lange währte, ist endlich gut geworden. Das Bundesverkehrsministerium hat der Stadt Albstadt am Donnerstag mitgeteilt, dass der "Gesehen"-Vermerk für die Vorplanung der Lautlinger Ortsumgehung erteilt ist. Allerdings mit Auflagen.

Über drei Jahre ist es her, dass die Planungsunterlagen erstmals nach Berlin geschickt wurden. Danach geschah lange Zeit nichts; erst im November 2012 ließ das Ministerium verlauten, dass die Unterlagen nicht vollständig, gewisse Fragen nicht befriedigend beantwortet seien. Die Sachbearbeiter im Regierungspräsidium in Tübingen mussten erneut an die Arbeit; im Lauf des Jahres 2013 gingen die Pläne nach Stuttgart, wieder zurück nach Tübingen, wieder nach Stuttgart und erst im Dezember wieder nach Berlin. Dort lagen sie weitere acht Monate; das Ministerium forderte neue Zahlen zur Entwicklung des Verkehrsaufkommens auf der B 463 bis 2030 an, offensichtlich, weil ihm die Planung für den Knotenpunkt beim projektierten Gewerbegebiet Hirnau zu großzügig erschien. Bis zum Eintreffen und der Prüfung dieses Gutachtens sollte der Vermerk weiter auf sich warten lassen.

Umso überraschender kam gestern die Mitteilung von Staatssekretärin Dorothee Bär, dass der Vermerk erteilt sei – offenbar hat das Ministerium die Reihenfolge der Schritte geändert. Weshalb? Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Bareiß mutmaßt, dass ein nachhaltiger Verlust an Glaubwürdigkeit vermieden werden sollte. Die Hausaufgabe Gutachten wird jetzt zwar nicht erlassen – aber die Erteilung des Vermerks nicht mehr von ihr abhängig gemacht.

Wie geht es nun weiter? Baubürgermeister Udo Hollauer geht davon aus, dass der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt werden kann, sobald das Gutachten vorgelegt und abgesegnet ist – wie lange dass dauern wird, darüber spekuliert er nach den bisherigen Erfahrungen lieber nicht. Grundsätzlich gilt die Faustregel, dass ein Planfeststellungsverfahren inklusive Vorbereitung drei Jahre dauert. Das könnte bedeuten, dass die Lautlinger Ortsumgehung Anfang 2018 baureif wäre.

Dass sie dann nicht gleich gebaut wird, ist allerdings jetzt schon klar – zu wenig Geld ist da, zu vieles andere liegt bereits auf Halde. Seit das Land im November 2013 seine Prioritätenliste für den Bundesstraßenneubau, eine Anlage zum neuen Bundesverkehrswegeplan, publik machte, weiß man, dass vor 2026 keine Mittel zur Verfügung stehen. Udo Hollauer kann sich auch nicht vorstellen, dass die Ortsumgehung bereits im nächsten Investitionsrahmenplan des Bundes auftaucht – damit sei frühestens im übernächsten Plan für die Jahre 2021 bis 2025 zu rechnen.

Aber eines nach dem anderen – die nächste Etappe ist das Planfeststellungsverfahren. Wie lässt sich verhindern, dass sich wiederholt, was in den vergangen drei Jahren passiert ist? Thomas Bareiß mochte gestern niemandem Schuld zuweisen, weder Tübingen, noch Stuttgart, noch Berlin. Doch für ihn steht fest: "Die Abteilung 4 für Straßenwesen und Verkehr im Regierungspräsidium ist hoffnungslos unterbesetzt – allein die Tübinger Bürgerbeteiligung zur B 27 hat praktisch alle Kräfte gebunden. Hier müsste man ansetzen."