Bergmännischer Tunnelbau wie hier beim Bau des Ebinger Tunnels ist teuer. In Lautlingen ginge es laut RP nicht ohne. Foto: Kistner

Ausssage des Regierungspräsidiums nicht ermutigend: Meter kostet mindestens 40.000 Euro.

Albstadt-Lautlingen - 20 Jahre sind seit dem Trassenbeschluss für die Lautlinger Ortsumgehung vergangen; in dieser Zeit wurde ein langer Verwaltungsweg zurückgelegt – und kein Meter Straße gebaut. Um wieviel Jahre würde eine Revision des Trassenbeschlusses das Projekt zurückwerfen?

Das Regierungspräsidium Tübingen beantwortet eine entsprechende Anfrage des Schwarzwälder Boten so: Sollten die Albstädter ihren Trassenbeschluss von 1996 verwerfen und sich für eine andere Trasse entscheiden, dann müsste das Verfahren neu aufgerollt werden.

Es müssten eine neue straßentechnische Planung, ein Immissionsschutzgutachten, weitere Gutachten im Zusammenhang mit der Tunnelplanung und ein landschaftspflegerischer Begleitplan samt Artenschutzbeitrag erstellt und gegebenenfalls eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Dieser neuen Entwurfsplanung müsste das Bundesverkehrsministerium erneut seinen Gesehen-Vermerk erteilen und das Regierungspräsidium auf ihrer Grundlage die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstellen – in diesem Stadium befindet sich momentan das laufende Verfahren zur Südtrasse. Wie lange das dauern würde? "Erfahrungsgemäß 15 bis 20 Jahre" lautet die Antwort aus Tübingen.

Was das Regierungspräsidium zum Thema Tunnel zu sagen weiß, klingt auch nicht ermutigend für dessen Befürworter. Als Richtschnur für die Errechnung der Kosten einer Tunnelplanung nennt es die Faustregel, dass ein bergmännisch gebauter Tunnelmeter zwischen 40.000 und 60.000 Euro kostet – macht bei 500 Metern Tunnellänge mindestens 20, bei einem Kilometer Länge 40 Millionen Euro. "Weitere Kosten für die Tunneltrasse entstehen durch Folgemaßnahmen wie Leitungsverlegungen, Entwässerungsbauwerke, Beweissicherung von Gebäuden."

Die Tübinger geben in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass neben Umweltverträglichlkeit und Rechtssicherheit auch "hohe verkehrliche Wirksamkeit und optimaler Einsatz der Finanzmittel" Kriterien für die Erteilung des ministeriellen Sichtvermerks und die Vergabe von Geldern seien. Was die genannten Tunnelkosten angeht, muss berücksichtigt werden, dass die offene Bauweise, wie sie etwa in Laufen praktiziert wurde, billiger ist als die bergmännische. Allerdings kam von den in den 1990-er Jahren diskutierten Lautlinger Tunnelvarianten keine ohne bergmännische Abschnitte aus.

Das Bundesministerium für Verkehr müsste erneut sein Plazet geben

Aber vielleicht gibt es ja Alternativen zur derzeitigen Planung einer Lautlinger Südumfahrung, die ohne Tunnel auskommen – und ohne neuen ministeriellen Sichtvermerk.

Der Schwarzwälder Bote hat das Regierungspräsidium auch gefragt, ob im Zuge des laufenden Verfahrens Modifikationen an der Planung vorgenommen werden könnten: erstens eine "Einhausung" und Überdeckelung der Straße in bebauungsnahen Bereichen, etwa südlich von Hossinger Weg und Rißlinger Straße, und zweitens eine Tieferlegung der Brücke übers Meßstetter Tal mit dem Ziel, ihre Dimensionen zu verringern – die Anregung stammt von Alfred Müller, dem Bauingenieur und früheren Lautlinger Ortschaftsrat.

Dazu stellt das Regierungspräsidium fest: Die Bürger könnten im Rahmen der Genehmigungsplanung Anregungen und Vorschläge einbringen, die auch geprüft würden. "Sollten die – technisch machbaren, rechtlich möglichen und verkehrswirksamen – Anregungen und Vorschläge zu wesentlichen Kostensteigerungen führen, könnte das Regierungspräsidium sie nur aufgreifen, wenn die geänderte Planung zuvor durch das Bundesministerium für Verkehr genehmigt wurde. Insoweit müsste also der Gesehen-Vermerk nachgeholt werden."

Und weiter: "Bei Lärmschutzmaßnahmen übernimmt der Bund nur die Kosten für die zur Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte erforderlichen Maßnahmen. Lärmschutzmaßnahmen, die den Lärmschutz weiter verbessern, sind in der Regel nur möglich, wenn sich die Gemeinden daran beteiligen."