Stuttgart - Die geplanten neuen Nutzungsbedingungen bei Facebook werden an diesem Mittwoch den Rechtsausschuss des Bundestages beschäftigen. Der Ausschuss will einen Facebook-Manager und den Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar befragen. Für Facebook soll Lord Richard Allan kommen, der für die Kontakte zur Politik in Europa zuständig ist.

Facebook will zum 30. Januar seine allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Dann können Mitglieder genauer festlegen, wer ihre Einträge ansehen kann. Auf der anderen Seite bringen die neuen AGB aber auch eine viel detailliertere Verfolgung des Nutzerverhaltens mit sich. Wer sich nach dem 30. Januar auf Facebook einloggt, stimmt den neuen AGB automatisch zu. Ein Widerspruch ist nicht möglich, Nutzer können sich nur komplett abmelden.

Die Vorsitzende des Ausschusses, Renate Künast, warf dem Online-Netzwerk mangelnde Offenheit vor. „Noch immer ist nicht klar, welche Daten Facebook eigentlich zu welchem Zweck sammelt, nutzt und auswertet“, sagte sie der dpa. Facebook hätte früher mit Verbraucherschützern oder dem Bundestag sprechen sollen. „Eine marktbeherrschende Stellung sollte mit Transparenz Hand in Hand gehen“, erklärte die Grünen-Politikerin. „Bei Facebook sehe ich das nicht.“

Auf den folgenden Seiten lesen Sie, was sich bei Facebook alles ändert:

Das ist neu beim Datenschutz

Datenschutz: Facebook will es Nutzern leichter machen, zu entscheiden, wer ihre Inhalte sieht. Dazu gibt es jetzt interaktive Anleitungen und auch Möglichkeiten, die Analyse von besuchten Seiten und Apps zu kontrollieren.

Neues zu Standortdaten

Standortdaten: Künftig können Standortdaten mit denen der Freunde und mit Werbeanzeigen verbunden werden. Wer also seinen Standort teilt, kann beispielsweise Informationen über Restaurants in der Nähe oder Neuigkeiten von Freunden in der Umgebung angezeigt bekommen. Wer das nicht möchte, sollte der Facebook-App auf seinem Smartphone keinen Zugriff auf das GPS-Modul gewähren.

Mehr personalisierte Werbung

Werbung: Facebook will Werbung mehr auf den Einzelnutzer zuschneiden. Bislang sind Inhalte der Werbeanzeigen unter anderem von "Gefällt mir"-Angaben abhängig. Bald sollen auch besuchte Internetseiten und genutzte Apps ausgewertet werden. Das Netzwerk ist in der Lage, die Aktivitäten seiner eingeloggten Nutzer im Netz teilweise nachzuvollziehen. Wer dann etwa online ein Paar Sportschuhe kauft, könnte beispielsweise Anzeigen für Sportkurse oder andere Trainingskleidung sehen. Wer Urlaubsziele recherchiert, sieht Werbung von Reiseveranstaltern.

Relevanz von Werbeanzeigen

Relevanz von Werbeanzeigen: Künftig sollen Facebook-Nutzer Werbeanzeigen auch auf ihre Relevanz hin bewerten können. Dazu wird auch sichtbar gemacht, in welche Zielgruppe Facebook die Nutzer einordnet und warum man eine bestimmte Anzeige sieht. Facebook will so sicherstellen, dass Nutzer nur relevante Werbung sehen.

Weitere neue Funktionen

Neue Funktionen: Das Netzwerk will seine Kunden durch neue Optionen wie einen "Kaufen"-Knopf enger an sich binden. So könnte der Kauf von Waren direkt über das Facebook-Konto erfolgen. Damit könnte das Unternehmen neben Nutzungsdaten auch an Einkaufsgewohnheiten und Zahlungsdaten der Kunden kommen.

So sind Whatsapp und Instagram betroffen

Whatsapp und Instagram: Facebook versichert, dass Instagram und WhatsApp nicht von den Aktualisierungen der Nutzungsbedingungen betroffen sind.