Auch in diesem Jahr darf in Sulz nicht uneingeschränkt gezündelt werden. (Symbolfoto) Foto: Pleul

Noch ist die Silvesternacht in weiter Ferne, der Gedanke an ein buntes Feuerwerk erfreut jedoch bereits viele Bürger. Die Stadt Sulz schließt sich davon fast komplett aus. Schon jetzt erinnert sie die Bürger an das Feuerwerksverbot im Großteil der Stadt.

Sulz - Städte wie Rottweil, Tübingen, Rottenburg oder Villingen-Schwenningen haben es bereits vorgemacht und Feuerwerksverbote in besonders brandgefährdeten Bereichen der Innenstadt erlassen. Seit 2015 gilt ein solches Verbot für einen Teil der Sulzer Kernstadt, seit 2019 auch für Teile der Vorstadt. Das Verbot soll jedoch nicht dazu dienen, den Spaß an der Silvesternacht auszubremsen. Maßgebend für das Einrichten der Zonen waren ausschließlich Gründe des Brand- und Bevölkerungsschutzes.

Ziel ist es, die vorhandene, historisch wertvolle Bausubstanz zu erhalten, sowie die in den Gebäuden wohnenden Menschen zu schützen. Zusätzlich sollen dieses Jahr aufgrund der Coronavirus-Pandemie Menschenansammlungen verhindert werden. Anstoß für das Abbrennverbot gaben Forderungen aus der Bürgerschaft nach mehr Sicherheit in der Silvesternacht.

Besondere Gefahr bei Raketen

In enger Zusammenarbeit mit Stadtbrandmeister Eugen Heizmann wurde daraufhin die Notwendigkeit und der erforderliche Geltungsbereich eines Abbrennverbots geprüft. Insbesondere bei Raketen besteht die Gefahr, dass sie durch diverse Eintrittsmöglichkeiten in Dachstühle alter und historischer Gebäude eindringen und dort Brände im trockenen Gebälk auslösen.

Da die meisten Häuser in der Kernstadt und Teilen der Vorstadt ohne Brandwände aneinandergebaut sind, besteht leicht die Möglichkeit, dass sich Brände schnell auf andere Gebäude ausdehnen. In diesem Bereich ist im Falle eines Brandes mit einem hohen Schadensmaß zu rechnen. Von dem Verbot betroffen ist das Gebiet des historischen Stadtkerns sowie seit 2019 Teile der Vorstadt.

Zündlern droht Ordnungsgeld

Die genaue Gebietsabgrenzung kann im Mitteilungsblatt, das am 10. Dezember erscheint und auch an den ausgehängten Plakaten eingesehen werden. Feuerwehr, Polizei und Ordnungsamt werden die Gebiete stichprobenartig kontrollieren und auf die Regelung hinweisen.

Bei Verstößen gegen das Gebot droht den "Zündlern" ein Ordnungsgeld. Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Fachwerkhäusern verboten. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass die eigenen vier Wände in der Silvesternacht vor Brandgefahren geschützt werden sollten.

Weitere Tipps- und Informationen zum Thema gibt es auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg unter dem Suchwort "Silvester".