Mit Sichtschutzwänden geht die Feuerwehr gegen Gaffer vor. (Symbolfoto) Foto: dpa

Kreisbrandmeister Stefan Hermann hat klare Meinung zu ungebetenen Schaulustigen, die Einsätze behindern.

Zollernalbkreis - Mehrere Schaulustige haben vor einigen Tagen bei einem Feuerwehreinsatz in Ebingen teilweise die Löscharbeiten behindert. Wir sprachen mit Kreisbrandmeister Stefan Hermann darüber, wie die Feuerwehr allgemein mit Gaffern umgeht.

"Bei Einsätzen der Feuerwehr sind fast immer Schaulustige vor Ort", erklärt Hermann. Für Probleme sorgen würden diese aber selten. In den meisten Fällen würden sich Schaulustige an die Absperrungen der Feuerwehr oder Polizei halten. Lediglich wenn sich Menschen im Gefahrenbereich aufhalten, komme es vor, dass die Einsatzkräfte sie des Platzes verweisen.

Rechtswidriges Verhalten muss verurteilt werden

Kreisbrandmeister Stefan Hermann hat jedoch eine klare Meinung, wenn es um rechtswidrige Handlungen von Schaulustigen geht. "Rechtswidriges Verhalten von Gaffern ist zu verurteilen." Die Ahndung sei dabei nicht Aufgabe der Feuerwehr, sondern der Polizei. Hermann sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen Schaulustige tatsächlich so störend auf einen Einsatz eingewirkt haben, dass es verfolgt wurde.

Gerade bei Einsätzen an öffentlichen Orten kommt es jedoch immer wieder vor, dass sich Menschentrauben an den Einsatzstellen bilden. Stefan Hermann führt das auf die "aufsehenerregenden Situationen" zurück. "Die Feuerwehr kommt immer zum Einsatz, wenn etwas Schlimmes passiert ist."

Die Menschen hätten, so Hermann, ein gesteigertes Interesse daran zu erfahren, was genau vorgefallen ist. Obwohl die Presse bei größeren Schadenslagen berichtet, sei es nachvollziehbar, dass Menschen bereits an der Einsatzstelle versuchen, Informationen zu erlangen. 

"Die Bürger haben auch ein Recht darauf, darüber Informiert zu werden, was passiert ist und ob gegebenenfalls eine weitere Gefahr besteht." Dabei müssen jedoch immer die Persönlichkeitsrechte von Opfern und Patienten gewahrt werden, denn sonst drohen teilweise hohe Strafen.

Was, wenn das Handy gezückt wird?

Die Entscheidung, ob bei fotografierenden oder filmenden Gaffern reagiert wird, obliege immer dem Einsatzleiter. Bei kleineren Schadenslagen ist dies der örtliche Kommandant oder Stadtbrandmeister. In der Regel habe die Feuerwehr während des Einsatzes jedoch gar keine Zeit, sich um Schaulustige zu kümmern.

Da es nicht verboten ist, die Arbeiten der Rettungskräfte zu dokumentieren, versuchen diese, Patienten und Opfer möglichst zu schützen. Hier werde mit gezieltem Aufstellen von Fahrzeugen in Sichtachsen oder durch Errichten von Sichtsperren bis hin zur provisorischen Abschirmung, beispielsweise durch hochgehaltene Decken, gearbeitet. Sowohl für die Presse als auch für Privatpersonen gilt nämlich: "Es müssen die Persönlichkeitsrechte, insbesondere von Opfern und Patienten, gewahrt werden. Auch das Eigentumsrecht, beispielsweise von Grundstücksbesitzern, muss gewahrt bleiben."