Inklusion bedeutet, dass Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam am Unterricht teilnehmen. Das erfordert von den Schulträgern einen gewissen Mehraufwand. Foto: Hollemann

Im Bereich der Jugendhilfe haben sich im Zollernalbkreis Fallzahlen und Kosten seit 2011 mehr als verdoppelt

Zollernalbkreis - "Es ist normal, verschieden zu sein." "Vielfalt macht stark." "Jedes Kind ist besonders." Das sind die Argumente für die Inklusion. Auch im Zollernalbkreis ist diese ein Thema: Insgesamt 19 Kinder und 33 Jugendliche sind betroffen. Im Bereich der Jugendhilfe haben sich Fallzahlen und Kosten seit 2011 mehr als verdoppelt.

Zum Hintergrund: Inklusion bedeutet, dass behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam den Unterricht besuchen.

Seit 2009 ist das auch hierzulande durch die UN-Behindertenrechtskonvention gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass Kinder mit Behinderung nicht vom Grundschulunterricht ausgeschlossen werden dürfen. Dem Wunsch der Eltern wird entsprochen, soweit die Schulen in der Lage sind, den notwendigen Unterricht sicherzustellen und die Schule auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllt.

Unter anderem wird der Einsatz von Schulbegleitern erforderlich. Die Anforderungen, die an sie gestellt werden, sind – wie die Art der Behinderung ihrer Schützlinge – sehr unterschiedlich. Und genau so unterschiedlich ist auch die Vergütung.

An den Schulen im Zollernalbkreis sind einerseits Bundesfreiwillige, andererseits aber auch qualifizierte Erzieher und Integrationskräfte mit Qualifikation zum Sozialarbeiter beschäftigt. Arbeitgeber können die Eltern sein, die Städte und Gemeinden, aber auch Schülerfördervereine. Zudem können Personen innerhalb eines Freiwilligen sozialen Jahrs (FSJ) eingesetzt werden.

Innerhalb von FSJ/Bundesfreiwilligendienst wird ein Stundensatz von 15 Euro berechnet, bei Anlernkräften von 24 Euro. Erzieher, Heilerziehungspfleger und vergleichbar Ausgebildete bekommen 37 Euro pro Stunde, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen 45 Euro.

Die Regelsätze gelten für tatsächlich geleistete Betreuungsstunden. Die Betreuungszeit beginnt, sobald das Kind die Schule erreicht hat. Nach Angaben der Kreisverwaltung sind die vereinbarten Stundensätze vergleichbar mit den Vergütungssätzen im Bereich der ambulanten Pflege durch Sozialstationen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die durch Inklusion erforderlichen Schulbegleitungen auf diese Art einheitlich gehandhabt werden können. Für die betroffenen Schüler sei dadurch gewährleistet, dass die notwendige Begleitung kontinuierlich erfolgen könne.

Die Aufwendungen innerhalb der Jugendhilfe (Sozialgesetzbuch VIII) haben sich nach Angaben der Kreisverwaltung im vergangenen Jahr auf 160 000 Euro belaufen; im Jahr 2011 waren es 70 000 Euro gewesen.

Im Rahmen des Sozialgesetzbuchs XII (Hartz IV) werden Schulbegleitungen von 19 Schülern finanziert, davon acht an Grundschulen, vier an Haupt- und Werkrealschulen, zwei an Realschulen und zwei an Gymnasien, zudem drei an Sonderschulen (Weiher- oder Rossentalschule). Die Kosten sind seit 2011 weitgehend konstant geblieben und belaufen sich auf rund 350 000 Euro im Jahr.