Der erste Schnee des Jahres ist gefallen. Wie die Bürger der Schäferlaufstadt Schnee räumen und streuen müssen. Foto: Thomas Fritsch

Wie jedes Jahr steht – sobald der erste Schnee fällt – der Winterdienst an. Gehwege und Höfe müssen von Schnee befreit werden. So sieht die Regelung in Wildberg aus.

Wildberg - Der erste Schnee des Jahres ist gefallen. Und das Wetter meinte es gleich richtig gut. Von gestern auf heute musste wieder geräumt und gestreut werden. Wir haben nachgefragt, wie der Winterdienst in Wildberg für die Bürger aussieht.

Wann und wo müssen die Bürger Schnee räumen und streuen?

Nach dem deutschen Räum- und Streugesetz und der Wildberger Satzung vom 21. Dezember 1989 müssen Straßenanlieger Flächen des öffentlichen Fußverkehrs räumen. Und das innerhalb geschlossener Ortschaften, einschließlich Ortsdurchfahrten. Diese Flächen müssen in einer Breite von 1,20 Metern freigeräumt und gegebenenfalls gestreut werden, teilt Michaela Leven auf Anfrage unserer Redaktion mit. Sie ist im Wildberger Rathaus für die Pressearbeit zuständig.

Die Räumung der Flächen muss bei Schneefall täglich bis 8 Uhr morgens geschehen sein. Die Pflicht endet demnach jeden Tag erst um 20 Uhr. Das heißt, auch während des Tages muss gegebenenfalls geschippt werden. "Die Pflicht zum Räumen besteht dann erst wieder ab dem nächsten Morgen", bestätigt Leven.

Worauf müssen Personen, die während der Räumzeiten arbeiten sind, achten?

Im Streugesetz ist festgehalten, dass auch die Besitzer von Anliegergrundstücken, die arbeiten, bei Dauerschneefall für geräumte Wege sorgen müssen, erläutert Leven.

Sie weist dabei auch darauf hin, dass in vielen Städten die Räumpflicht sogar früher beginne – teilweise ab 5 Uhr morgens. In Wildberg haben die Bürger also definitiv mehr Zeit für die Räumung jeden Morgen.

Was droht einem, wenn man seine Wege nicht richtig räumt?

"Ein Bürger, der nicht satzungsgerecht reinigt, räumt und streut, begeht eine Ordnungswidrigkeit", stellt die Frau vom Rathaus fest. Das ziehe wiederum eine Geldbuße nach sich. Je nach Ermessensentscheidung kann diese nur fünf Euro betragen, oder aber bis zu 500 Euro ansteigen.

Stürzt nun auch noch ein Mensch, durch die Vernachlässigung der eigenen Räumpflicht, kann der Betrag deutlich höher ausfallen. Gerade dann, wenn der Verletzte Schmerzensgeld beansprucht. "Das ist aber eine privatrechtliche Sache", betont Leven.

Wofür ist die Stadt verantwortlich?

"Die Stadt ist dafür verantwortlich, dass der Verkehr möglichst ungehindert fließen kann", so Leven. Also dass Hauptverkehrsstraßen, Bus- und Schulwege frei und ohne Gefahr nutzbar sind.

Ist die Stadt für den Winterdienst gerüstet?

Der Baubetriebshof in Wildberg habe einen eigenen Winter-Dienstplan und sei auf die Situation eingestellt. Auch Mitarbeiter sind ausreichend eingestellt. Leven unterstreicht noch zum Abschluss: "Bisher war der Winter ja relativ mild, es gibt genügend Salz und Streugut, die Mitarbeiter sind hochmotiviert."