Soll zu Sand, Splitt und Asche auch Streusalz weiterhin erlaubt sein? Foto: M.Dörr & M.Frommherz – stock.adobe.com

Soll Streusalz auch künftig in Oberndorf eingesetzt werden dürfen, um den Gehweg von hartnäckigem Eis zu befreien? Mit dieser Frage setzte sich der Verwaltungsausschuss auseinander.

Oberndorf - Die Streupflichtsatzung der Stadt Oberndorf stammt aus dem Jahr 1989. Darin wird die Verpflichtung von Straßenanliegern zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege geregelt.

Eine Änderung wurde nun aufgrund aktueller Rechtsprechung bezüglich Straßen ohne Gehweg nötig. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es demnach ausreichend, lediglich auf einer Straßenseite einen Streifen zu räumen und zu streuen.

Eine weitere Ergänzung betrifft die Pflicht, auch unbefestigte Flächen um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume zu reinigen. Nicht aufgenommen werden soll die Pflicht zum Räumen und Streuen von Bushaltestellen. Sämtliche Haltstellen würden durch den Werkhof geräumt und gestreut.

Umweltschutz als Argument

Aktuell ist es in der Gesamtstadt Oberndorf noch erlaubt, neben Sand, Splitt oder Asche auch auftauende Streumittel wie Streusalz einzusetzen. Aus Sicht der Verwaltung sollte dies aus Gründen des Umweltschutzes nicht mehr gewährt werden, hieß es im Verwaltungsausschuss.

Thorsten Ade (CDU) sprach sich dafür aus, den Spielraum weiter zu gewähren. Schließlich gebe es Fälle, in denen Eis sehr hartnäckig sei, so dass man kaum eine andere Wahl habe. Der Ausschuss gab ihm bis auf eine Gegenstimme und eine Enthaltung Recht. Streusalz soll also prinzipiell weiter erlaubt sein, außer wenn auf oder an dem Gehweg Bäume oder Sträucher stehen, die durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden könnten.

Wer darf Streugut aus Behälter nutzen?

Im Zusammenhang mit diesem Thema diskutierte der Ausschuss über die Nutzung der Streugutbehälter an den Straßen. Diese seien eigentlich für die Werkhofmitarbeiter gedacht, man toleriere es aber, wenn die Bürger ab und an Streugut daraus nutzten, meinte Bürgermeister Hermann Acker.

Günter Danner (SPD) fand, dass es in Fällen wie der Treppe zum Webertal für Bürger ausdrücklich erlaubt sein sollte, Streugut aus den Behältern zu holen anstatt dieses privat finanzieren zu müssen. Schließlich werde dieser Fußweg nicht von der Stadt geräumt.

Unmut jedes Jahr

Er sei immer für an die örtlichen Gegebenheiten angepasste praktische Lösungen, meinte Acker daraufhin. An der Entnahme kleiner Mengen sei es noch nie gescheitert. Alle werde man beim Thema Winterdienst nie zufriedenstellen können, betonte er. Jedes Jahr werde Unmut geäußert, weil man mit dem Winterdienst nicht nachkomme und priorisieren müsse. Anlieger kleinerer Straßen fühlten sich dadurch oft benachteiligt. Und je bergiger das Gebiet sei, desto schwieriger werde das Räumen.

Eine klare Lösung habe man nun bezüglich Straßen ohne Gehweg gefunden. In ungeraden Jahren seien die Anlieger mit ungeraden Hausnummern dazu verpflichtet, auf jeweils ihrer Straßenseite die Flächen zu räumen und zu streuen. In geraden Jahren entsprechend Anlieger mit geraden Hausnummern. Die überarbeitete Version der Satzung soll am 1. November 2022 in Kraft treten.