Die Gemeinderäten konkretisieren die Fragestellung zum anstehenden Bürgerentscheid in Sachen Erneuerbarer Energie. Mitte Mai wird es eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung geben.
Wichtige Schritte in Sachen Windkraft-Stellungnahmen und Bürgerentscheid am 9. Juni unternahm der Gemeinderat im Beisein von knapp 40 Besuchern.
Laut Gemeindeordnung ließ Bürgermeister Stefan Hammer für Bürgerfragen nur Fragesteller aus Vöhringen und Wittershausen zu, was jedoch auf Susanne Sailer aus dem Vorstand der „Gegenwind-Kraftgruppe Dornhan Sulz Vöhringen“ und einen Bergfelder Bürger nicht zutraf.
Info-Veranstaltung Mitte Mai
Einwohner aus der Gemeinde fragten, was nach der Nutzungsdauer mit den Windrädern geschieht und wer für die Kosten des Rückbaus aufkommt, falls der Investor Insolvenz anmeldet.
Für Mitte Mai kündigte Hammer eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung der Gemeinde an. Mit den Details potenzieller Pachtverträge für den Fall eines positiven Bürgerentscheids habe man sich noch nicht befasst, würde aber keine unzumutbaren Lasten übernehmen. Er verwies auf die üblichen Bank- und Ausfallbürgschaften und die verantwortungsvolle Vertragsgestaltung mit Rückbauverpflichtung für die Betreiber.
Abgabefrist verlängert
Der Gemeinderat beschloss den exakten Wortlaut des Bürgerentscheids und die identische Besetzung des Gemeindewahlausschusses wie für die Europa- und Kommunalwahlen.
Hammer erläuterte anhand von Karten die geplante Stellungnahme an den Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg (RV SBH) zur Verabschiedung im Gemeinderat am 15. April. Zwar endet die Abgabefrist am 8. April, doch der Regionalverband hat die beantragte Fristverlängerung schriftlich bestätigt. Sie war nötig, weil die Sitzungsunterlagen erst mit Verspätung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestanden hatten.
Planungshoheit zurückgewinnen
Laut Entwurf plant die Gemeinde im Beteiligungsverfahren Änderungsanträge an den RV SBH, sofern der Gemeinderat den Stellungnahmen am 15. April zustimmt. Vorgeschlagen wird die Streichung der Freiflächen westlich der Autobahn als Vorrangflächen. Außerdem sollten Anwohner von neu projektierten Anlagen bei den Abstandsregeln nicht schlechter gestellt werden als bisher in Baden-Württemberg, was 1000 Meter anstatt 750 Meter Abstand von Siedlungsflächen und 750 Meter statt 500 Metern von Einzelgehöften entspräche.
Hammer betonte, die Planungshoheit für Windkraftflächen würden Städte und Gemeinden nur zurückgewinnen, wenn die Teilplanfortschreibung des Regionalplans bis 31. Dezember 2025 rechtskräftig zustande kommt und das Flächenziel von 1,8 Prozent für Windkraft regionalverbandsweit erreicht wird. Sonst bliebe es nach diesem Datum bei der aktuell gültigen flächendeckenden Privilegierung für Windkraftanlagen.
Mehrheit stimmt Fragestellung zu
Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat mit 12 Ja-Stimmen und einem Nein von Axel Plocher (FWV) die Fragestellung für den Bürgerentscheid. Sie wird lauten: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Vöhringen gemeindeeigene Grundstücke in Waldgebieten der Gemeinde an Windkraftbetreiber verpachtet?“ Zuvor wurde diskutiert, ob die Einschränkung „Waldgebiete“ sinnvoll sei.
„Der Standort ist mir bei der Entscheidung schon wichtig“, betonte Kerstin Jauch (FWV). Angelika Stierle (FWV) zog einen Änderungsantrag zurück, da die Verwaltung argumentierte, die Gemeinde wolle beim Regionalverband die Herausnahme der westlichen (Frei)Flächen aus den Vorrangflächen beantragen. Sie sollten deshalb auch nicht dem Bürgerentscheid unterworfen werden.