Keinen Grund zur Freude gibt es für die Balinger Spieler im Pokal. Foto: Eibner-Pressefoto/Silas Schuelle

Das WFV-Sportgericht hat den Balinger Einspruch als unbegründet zurückgewiesen.

Einspruch abgelehnt: Die TSG Balingen ist endgültig raus aus dem diesjährigen WFV-Pokalwettbewerb.

TSG setzt in der ersten Pokalrunde nicht spielberechtigten Spieler ein

Was war passiert: Der amtierende WFV-Pokalsieger hatte bei seinem 11:0-Sieg in der ersten Runde beim Landesligisten SF Gechingen mit Henry Seeger einen Spieler eingesetzt, der nicht auf dem Spielberichtsbogen stand und so nicht spielberechtigt war.

Balingen legt Einspruch gegen Urteil des Sportgerichts ein

Das WFV-Sportgericht wandelte wegen dieses Formfehlers den Balinger Sieg in eine 0:3-Niederlage um, was mit dem Ausscheiden aus dem Pokal verbunden war. Gegen dieses Urteil hatten die TSG-Verantwortlichen Einspruch eingelegt. Doch das WFV-Sportgericht wies nun den Einspruch als unbegründet zurück.

Weitere Einspruchsmöglichkeiten gibt es nicht

Das Urteil ist letztinstanzlich, eine weitere Einspruchsmöglichkeit hat die TSG nicht. „Das Sportgericht sah weder einen Verfahrensfehler, noch einen Zweifel am Einsatz des nicht spielberechtigten Spielers“, schreibt WFV-Pressesprecher Heiner Baumeister. Damit bleibt es beim Zweitrundenspiel am Donnerstag zwischen den SF Gechingen und dem TV Darmsheim.