Im Zollernalb-Klinikum hat Kassenärztliche Vereinigung Notfallpraxen eingerichtet – in Balingen (Bild) und Albstadt. Foto: Zollernalbklinikum/Beate Fleiner

Die Notfallpraxen im Zollernalbkreis haben ab sofort kürzer geöffnet. Aus dem Zollernalb-Klinikum heißt es: Bei der Notaufnahme bleibt alles beim Alten. So lauten die aktuellen Regelungen.

Ein Urteil des Bundessozialgerichts führt zu Änderungen der ärztlichen Notfalldienstversorgung – auch im Zollernalbkreis. Das bedeutet das Urteil für Patientinnen und Patienten im Zollernalbkreis:

Worum geht es im Urteil?

Das Urteil des Bundessozialgerichts hat es in sich. Bisher wurde der ärztliche Bereitschaftsdienst im Südwesten von niedergelassenen Ärzten mit eigener Praxis übernommen; hinzu kamen rund 3000 Poolärzte. Sie sind sind der Kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg (KVBW) zufolge Ärztinnen und Ärzte, die keine Kassenzulassung haben und freiwillig mitarbeiten, etwa Mediziner im Ruhestand. All diese Ärzte müssten nun sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Das aber möchten viele Ärzte nicht.

Welche Folgen hat das Urteil?

Wegen des Gerichtsurteils teilte die KVBW am Dienstag mit, mit „sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte“ zu beenden. Das hat zur Folge: Manche Notfallpraxen im Südwesten werden komplett oder teils geschlossen, Öffnungszeiten reduziert.

Was bedeutet das für den Zollernalbkreis?

Die Kreisärzteschaft erklärt: Die ärztliche Versorgung im Bereitschafts- und Notfalldienst zwischen Albstadt, Balingen und Hechingen wird sich ab sofort ändern. Kreisärztesprecher Ullrich Mohr berichtet, dass Urteil besage, „dass Ärzte, die ausschließlich Notfalldienste machen – und somit die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte entlasten – ‚abhängig beschäftigte’, damit nicht ‚selbstständige’ Ärzte und somit sozialversicherungspflichtig sind“. Folge laut Mohr: „Das hat erhebliche finanzielle Auswirkung auf die Ärzteschaft.“

Wie regelt die KVBW die Notfalldienstversorgung im Zollernalbkreis ab sofort?

Unter der Woche von Montag bis Freitag wird der ärztliche Bereitschaftsdienst im gesamten Zollernalbkreis nur noch von einem Arzt oder einer Ärztin per Fahrdienst durchgeführt. Mohr: „Das wird zwangsläufig zu längeren Wartezeiten bei krankheitsbedingten Hausbesuchen führen, wenn die Erkrankung nicht bis zur Versorgung durch den eigenen Hausarzt am nächsten Tag warten kann.“

An Wochenenden und Feiertagen wird es von 8 bis 20 Uhr zwei Fahrdienste geben; von 20 bis 8 Uhr des Folgetags gibt es einen Fahrdienst.

Wie sieht es mit den kassenärztlichen Notfalldienstpraxen aus, die die KVBW am Zollernalb-Klinikum betreibt?

Die Notfalldienstpraxen an den beiden Krankenhaus-Standorten betreibt die KVBW. Sie werden an Wochenenden und Feiertagen nur noch zu folgenden Zeiten besetzt sein: die Praxis im Krankenhaus Albstadt von 10 bis 18 Uhr, die Praxis in Krankenhaus Balingen von 10 von 20 Uhr.

Was passiert mit der Notaufnahme?

Die Sprecherin des Zollernalb-Klinikums Beate Fleiner betont: In der Notaufnahme wird – im Unterschied zur Notfallpraxis – niemand abgewiesen werden. Wichtig: Es komme aber auf den Einzelfall an, dann werde triagiert. Vor Ort wird also je nach Art der Erkrankung entschieden, wer zuerst behandelt wird. Fleiner: „Notfälle werden vorrangig behandelt.“

Wie geht es weiter?

Mohr betont, die KVBW teste diese Vorgehensweise über die kommenden drei Monate. Dadurch werde die Arbeitsbelastung der niedergelassenen Ärzte im Bereitschaftsdienst reduziert. Die Begründung zum Urteil müsse zudem abgewartet werden. Mit der Ärzteschaft des Kreises würden gegebenenfalls andere Versorgungszeiten erarbeitet.