Am Freitag fällt das Urteil im Wellendinger Mordprozess. Foto: Cools

Die Beweisaufnahme ist geschlossen, das Urteil steht bevor. Im Wellendinger Mordprozess haben am Mittwoch die Staatsanwältin, der Nebenklägervertreter und der Verteidiger ihre Plädoyers gehalten.

Kreis Rottweil - Alle sind sich einig: Der Angeklagte hat seine damalige Lebensgefährtin im Januar dieses Jahres in der gemeinsamen Wohnung im Beisein der drei eigenen Kinder mit drei Messerstichen vorsätzlich umgebracht. Doch handelt es sich bei der Tat um Mord oder Totschlag?

Die Staatsanwältin blickte in ihren Ausführungen zunächst auf die Vorgeschichte der Beziehung und die zahlreichen Zeugenaussagen zurück. In den Tagen, als seine 32-jährige Lebensgefährtin bei ihrer Schwester im Ausland weilte, habe sich der 36-Jährige intensiver damit beschäftigt, seine Freundin umzubringen, falls sie sich von ihm trennen sollte.

Gewartet bis jüngstes Kind Wohnung verlässt

Der Angeklagte habe seine Macht zusehens schwinden sehen und auf die passende Möglichkeit gewartet, so die Staatsanwältin. Am Tatmorgen habe der Angeklagte bewusst gewartet, bis das jüngste Kind die Wohnung verlassen hat. Die anschließende friedliche Atmosphäre habe er genutzt, um die arglose und wehrlose 32-Jährige mit seinem Angriff zu überraschen. Dies könne durch das Nicht-Vorhandensein von Abwehr- und Kampfspuren belegt werden. Zum Motiv sagte die Staatsanwältin, dass der Angeklagte aus Groll und Ärger gehandelt habe, da er die Trennung unter keinen Umständen akzeptieren wollte.

Da keine Schuldunfähigkeit vorliege und der Angeklagte zur Tatzeit auch nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss gestanden habe, plädierte die Staatsanwältin auf eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zumal durch erhebliche verwerfliche Umstände eine besondere Schwere der Schuld festzustellen sei. Eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis wäre damit nicht möglich.

Opfer nicht arglos

Der Nebenklägervertreter folgte im Wesentlichen den Ausführungen der Staatsanwältin. Die Tat habe nichts mit Liebe zu tun gehabt, sondern sei aus größtem Egoismus begangen worden, führte er aus. Er sah ebenfalls die in der Anklageschrift enthaltenen Merkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe als erfüllt an, wodurch auch er auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädierte.

Der Verteidiger argumentierte in seinem Plädoyer hingegen auf Totschlag. Seiner Meinung nach sei das Opfer zwar wehrlos, aber nicht arglos gewesen. Demnach habe die 32-Jährige an diesem Morgen mit einem Angriff rechnen können. Zumal sei über die Minuten vor der Tat zu wenig bekannt, sagte der Verteidiger. Auch das Merkmal der niederen Beweggründe sah er nicht als bewiesen an. So könne die genaue Motivation der Tat nicht geklärt werden und es seien nur Vermutungen darüber anzustellen, was in den Minuten vor der Tat passiert ist. Zuletzt fügte er an, dass der Angeklagte laut des psychiatrischen Gutachtens unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung und unter einer massiven sozialen Anpassungsstörung leidet. Nach Berücksichtigung aller Faktoren plädierte er auf eine Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren.

Der 36-Jährige wollte im Anschluss seine Chance der letzten Worte nicht nutzen. Somit hat er während des ganzes Prozesses nicht ein Wort zur Tat gesagt. Einzig der Gutachter konnte durch seine Gespräche mit dem Angeklagten Aussagen zur Tat treffen. Die Urteilsverkündung findet am Freitag um 9 Uhr statt.