Unter anderem im Calwer Krankenhaus wird die Notaufnahme seit Herbst noch mehr belastet. Foto: Thomas Fritsch

Dass die Kassenärztliche Vereinigung die Öffnungszeiten der Notfallpraxen reduziert hat, spürt auch der Klinikverbund Südwest deutlich. Das hat Auswirkungen – auf Patienten und Personal.

Im Herbst vergangenen Jahres fällte das Bundessozialgericht ein Urteil, das hohe Wellen schlagen sollte. Ein Urteil zur Tätigkeit sogenannter Poolärzten (etwa Ärzte im Ruhestand). Diese gelten nach Ansicht der Richter im Notfalldienst nicht automatisch als selbstständig – und sind somit sozialversicherungspflichtig.