Ein Rentner aus Villingen-Schwenningen hat Kinderporno-Dateien hochgeladen und war damit in den Fokus der Ermittler geraten. Foto: © Marina Demidiuk – stock.adobe.com

Beim Kampf gegen Kinderpornografie kennen die Strafverfolgungsbehörden keine Landesgrenzen. Das musste auch ein Rentner in Villingen-Schwenningen erfahren, der vor Gericht landete.

Verschämt starrt der ältere Mann in seinem karierten Hemd auf der Anklagebank vor der Verhandlung im Saal 1 des Amtsgerichts ins Leere.

47 Jahre lang hatte er hart gearbeitet, zuletzt als Lastwagenfahrer – jetzt ist er Rentner und steht das erste Mal vor Gericht. Die ihm vorgeworfene Straftat ist verabscheuungswürdig, dennoch sehen Richter und Staatsanwaltschaft Gründe für eine milde Strafe.

Im Raum steht dabei der Vorwurf des Besitzes von kinderpornografischem Inhalt. Ihren Ursprung hatten die Ermittlungen dabei tausende Kilometer entfernt von der Doppelstadt, an dem der 63-Jährige am 1. Juli 2021 saß.

An jenem Tag lud der Rentner Bilder mit kinderpornografischem Inhalt auf einen Internetserver – konkret: einer Dropbox. Beim Firmenhauptsitz im US-amerikanischen Kalifornien schrillten daraufhin die Alarmglocken, es kam zu einer Meldung an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) – zu deutsch: „Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“. Die halbstaatliche Organisation prüft mögliche Fälle von Kinderpornografie und meldet diese dann auch deutschen Behörden.

Über das BKA bis nach Villingen-Schwenningen

In diesem Fall ging die Angelegenheit über das Bundeskriminalamt (BKA) an das Landeskriminalamt (LKA) und dann an die örtlichen Ermittlungsbehörden, die einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 63-Jährigen beantragten. Hier in VS nahmen die Beamten im Frühjahr 2022 schließlich das Mobiltelefon und den Rechner des damals Tatverdächtigen mit.

Auf dem Mobiltelefon und dem Rechner fand die Fachinspektion der Kriminalpolizei Rottweil zahlreiche kinder- und jugendpornografische Aufnahmen – in den meisten Fällen aber lediglich Vorschaubilder und bereits von den Speichern gelöscht. Auch so genannte Posingbilder, bei denen die Kinder nicht nackt aber in aufreizenden Posen abgebildet sind, konnte ausgelesen werden.

Bedauern beim Angeklagten

Der zuständige Kriminalhauptkommissar erklärt vor Gericht: „Die Ordnerstruktur war akribisch genau, weswegen er jedes einzelne Bild auch wieder gefunden hätte.“ Von einem versehentlichen Aufrufen von entsprechenden Internetseiten oder Speichern der Bild- und Videodateien ging man deshalb nicht aus. Zudem ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger erklären, dass er die Vorwürfe einräumt. „Die Vorgänge sind ihm äußert peinlich, er bedauert das zutiefst“, so der Rechtsanwalt. Zudem sei er bereit, eine Therapie zu machen.

Angesichts des Geständnisses sowie der Therapiebereitschaft und vor dem Hintergrund des hohen Alters des Angeklagten, waren sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Richter am Ende einig: Der 63-Jährige erhält eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Man blieb damit an der unteren Grenze des Strafrahmens. Zudem wird er angewiesen, eine forensische Ambulanz aufzusuchen.

Der Vorsitzende Richter Christian Bäumler machte am Ende deutlich: „Bei Kinderpornografie gibt es eine hohe Rückfallquote – Sie müssen wirklich aufpassen, sonst landen Sie im Gefängnis.“