Elektroschocker kaufen ist illegal. (Symbolfoto) Foto: Jensen

Waffenkäufe in Tschechien und im Internet sind einen jungen Albstädter im Nachhinein teuer zu stehen gekommen – sie waren nicht legal.

Albstadt - Die Strafe fiel härter aus, als der Angeklagte und sein Anwalt erhofft hatten: Mit neun Monaten Haft ahndete das Amtsgericht Albstadt den Kauf und die spätere Weitergabe einer Schreckschusspistole sowie den Erwerb von zwei Butterflymessern und einem Elektroschockring Marke "Piranha".

Die Freiheitsstrafe wird zwar zur Bewährung ausgesetzt, aber der Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis steht bis auf weiteres; außerdem muss der 21-Jährige Albstädter 50 Tagessätze à zehn Euro an die Lebenshilfe entrichten, was ihm, da er derzeit arbeitsunfähig ist, nicht ganz leicht fallen dürfte. Er wirkte im Gerichtssaal leise, schüchtern und etwas unbedarft; man war versucht, ihm zu glauben, dass er seine Einkäufe nicht als rechtswidrig angesehen habe. Aber genau das mochten ihm Staatsanwalt und Richterin nicht abnehmen: "Entschuldigen Sie bitte, aber dass der Besitz von Butterfly-Messern verboten ist, weiß doch mittlerweile jeder."

Waffenrecht ist schwierige Materie

Der Angeklagte will es nicht gewusst haben; er will auch mit der Rechtslage in Sachen Schreckschusswaffen nicht vertraut gewesen sein. Die ist allerdings auch nicht ganz einfach; Waffenrecht gilt ohnehin als komplizierte Materie, auch unter Juristen. Kaufen darf man Schreckschusspistolen und dann direkten Wegs nach Hause bringen, um sie dort sicher zu verwahren und auf keinen Fall in der Gegend herumzutragen. Was der Angeklagte getan hat, darf man nicht: Er hat seine Schreckschusspistole im Ausland erworben, nämlich während einer Dienstreise nach Tschechien, und sie anschließend nach Deutschland geschmuggelt, laut eigenen Angaben ausschließlich für den Gebrauch beim Silvesterfeuerwerk.

Er hatte im selben tschechischen Geschäft auch die beiden Messer gekauft – eines für sich, eines für einen Freund, der die Bestellung vermutlich schon in Deutschland aufgegeben hatte.

Eben diesem Freund hat er später die Schreckschusspistole ausgeliehen und sie nie wiedergesehen: Als er sich kurz vor Silvester bei ihm erkundigte, ob er seine Waffe zurückhaben könne – er brauche sie demnächst –, da erfuhr er, dass sein Kumpan sie auch nicht mehr besaß, sondern seinerseits weiterverliehen hatte.

Aus Sorge um die Mutter

Alles nicht im Sinne des Gesetzes – und auch die Bestellung von Elektroschockern im Internet ist ungesetzlich. Der "Piranha" war, von China kommend, den Zollfahndern auf dem Frankfurter Flughafen ins Netz gegangen; der Kauf gilt mit der Ankunft im Bestimmungsland nicht mehr als versuchter, sondern als vollendeter, auch wenn der Empfänger das Gerät nie zu Gesicht bekommen hat.

Wozu brauchte der junge Mann einen Elektroschockring? Für seine Mutter, erklärte er, um die er sich nach diversen Medienberichten über Überfälle auf offener Straße Sorgen gemacht habe. Nein, einen Präzedenzfall hatte es nicht gegeben, und die Mutter hatte auch nichts von ihrer geplanten Bewaffnung gewusst. Es sollte wohl eine Überraschung sein.

Jugendstrafrecht war wohl keine Option

Aus der ist nichts geworden. Die ungesetzlichen Taten des Angeklagten liegen mittlerweile drei respektive zweieinhalb Jahre zurück; er war zur Tatzeit bereits volljährig, doch sein Verteidiger plädierte für die Anwendung des Jugendstrafrechts: die Delikte seien klassische Jugend-, genauer: "Jungendelikte".

Aber davon wollten weder Staatsanwalt noch Richterin etwas wissen: Allzu geordnet erschienen die Lebensverhältnisse, allzu strukturiert der Lebenslauf, als dass sie an eine verzögerte Entwicklung hätten glauben mögen, und dass der Kitzel des Abenteuers die Taten motiviert haben könnte, leuchtete ihnen auch nicht ein.

Berücksichtigt wurde dagegen bei der Bemessung der Strafe, dass der Angeklagte geständig war und dass seine berufliche Zukunft aufgrund eines Unfalls, der ihn einen Teil seines Augenlichts gekostet hat, ungewiss ist. Womöglich wäre die Geldstrafe sonst höher ausgefallen.