Mit einem Eilantrag vor dem Verfassungsgerichtshof ist die AfD Baden-Württemberg gescheitert. Weshalb das Gericht den Antrag für unzulässig erklärt.
Stuttgart - Der Verfassungsgerichtshof hat einen Eilantrag der AfD-Fraktion abgelehnt, mit dem die Opposition verhindern wollte, dass sich das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung zu seiner ersten Sitzung trifft. Der Antrag sei unzulässig, teilte das Gericht am Montagabend in Stuttgart mit. Mit ihrem Antrag wollte die kleinste Oppositionspartei im Landtag im Endeffekt erreichen, dass sie doch noch Abgeordnete in das Aufsichtsgremium entsenden kann. Die Konstituierung des Kuratoriums ist für diesen Dienstag geplant.
Die anderen Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP lehnen es ab, dass die AfD erneut in das Gremium einzieht. Bei der Wahl der neuen Mitglieder waren die drei AfD-Kandidaten Anfang Oktober durchgefallen. Die Grünen hatten erklärt, zuletzt hätten die gewählten AfD-Vertreter ihr Amt missbraucht, um die Landeszentrale schlecht zu machen. Das Kuratorium soll die Überparteilichkeit der Landeszentrale sicherstellen.
Weshalb das Gericht den Eilantrag für unzulässig erklärt
Der Eilantrag sei schon deshalb unzulässig, weil die AfD-Fraktion kein Hauptsacheverfahren beim Verfassungsgerichtshof eingereicht habe, teilte die Behörde mit. Zudem habe die Konstituierung des Kuratoriums nichts mit der Frage zu tun, ob die Ablehnung der vorgeschlagenen Abgeordneten „eine Verletzung von Fraktionsrechten“ ist.