Auf den Feldern um den Waldhof werden bisher Nahrungsmittel angebaut. Foto: Eberhard Mollenkopf

Das Staatsministerium lädt zu einer weiteren Bürgersprechstunde nach Geislingen ein. Vom behördlichen Scoping-Termin zwei Wochen später ist die Öffentlichkeit hingegen ausgeschlossen.

„Wir hängen in der Luft“, sagte Annemarie Schneider von der Bürgerinitative Waldhof unserer Redaktion noch vor kurzem. „Momentan ist alles in der Schwebe.“

An dem Mangel konkreter Aussagen zu den Plänen für die Staatsdomäne Waldhof könnte sich aber bald etwas ändern: Das baden-württembergische Staatsministerium lädt für Donnerstag, 12. Oktober, zu einer weiteren Bürgersprechstunde ins Geislnger Bürgerhaus Harmonie ein.

Betroffene fordern seit langem Konkretes zum Genehmigungsverfahren

Von 14 bis 19 Uhr werden Vertreter des Staatsministeriums und des Bundesministeriums der Verteidigung vor Ort sein und Fragen zu dem geplanten Fallschirm-Übungsgelände auf dem Kleinen Heuberg beantworten.

Ein solches Angebot hatte es bereits im September 2022 an zwei Tagen gegeben. Diesmal scheint es aber genauere Informationen zum Genehmigungsverfahren und der Umweltverträglichkeit des Vorhabens zu geben. Das fordern die BI Waldhof und andere Betroffene aus der Region seit Bekanntwerden der Pläne im Februar vergangenen Jahres immer wieder.

Das Luftfahrtamt berät mit Behörden, Verbänden und Kommunen

Bereits knapp zwei Wochen später, am 22. Oktober, ist der sogenannte „Scoping“-Termin angesetzt. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr will dabei mit Vertretern von Fachbehörden, Verbänden und der betroffenen Kommunen einen „Fahrplan“ für die Umweltprüfungen besprechen.

Die Öffentlichkeit ist von diesen Gesprächen ausgeschlossen. „Die Bürgerinitiative Waldhof wird jedoch die Möglichkeit bekommen, vor Beginn des Scoping-Termins eine Stellungnahme abzugeben“, verspricht das Staatsministerium in der Ankündigung der Bürgersprechstunde.

Ob und wann das luftrechtliche Genehmigungsverfahren eingeleitet wird ist unklar

Erst nach dem Scoping und der Umweltverträglichkeitsprüfung kann das formelle Genehmigungsverfahren beginnen. Ob und wann das luftrechtliche Genehmigungsverfahren eingeleitet wird, sei noch nicht entschieden, heißt es aus dem Staatsministerium.

Eine luftrechtliche Genehmigung sei jedoch Voraussetzung für einen Übungsbetrieb über dem Waldhof. „Aus diesem Grund ist ein auch nur interimsweiser Übungsbetrieb auf der Staatsdomäne Waldhof vor Erteilung der Genehmigung aus rechtlichen Gründen nicht möglich.“