Wahlplakate für die anstehenden Wahlen hängen seit einigen Wochen im öffentlichen Raum. Vermehrt wurden mehrere Parteien Ziel von Vandalismus und Schmierereien. Doch ist das mit einem demokratischen Gedankengut vereinbar? Wir erkundigten uns bei einigen Parteien.
In ein paar Wochen, genauer am Sonntag, 9. Juni, werden nicht nur auf kommunaler Ebene sondern auch auf europäischer Ebene politische Vertreter gewählt. Dies scheint in einigen Personen ihre kreative oder auch weniger kreative Ader zu wecken.
Seit die Wahlplakate verschiedener Parteien wieder am Straßenrand zu sehen sind, sind sie auch Opfer von Schmierereien und Vandalismus. Unsere Redaktion erkundigte sich bei den im Gemeinderat vertretenen Parteien nach der aktuellen Lage. Im Zuge des heutigen 75. Geburtstages des Grundgesetzes, stellten wir uns die Frage ob solche Taten mit einem demokratischen Gedankengut vereinbar sind.
Viele Parteien betroffen
Die FDP, CDU, SPD, AfD und die Grünen haben im diesjährigen Wahlkampf vor Ort bereits Wahlplakat-Verluste zu beklagen. Lediglich die Freien Wähler hätten bisher, weder in diesem noch in vorherigen Jahren, in ihrer Partei Probleme damit gehabt, wie Fraktionsvorsitzender Andreas Flöß auf Nachfrage mitteilte.
Hingegen verzeichnen die SPD, die AfD und die Grünen einen Anstieg von zerstörten und beschmierten Wahlplakaten und Werbeträgern, bei der FDP und der CDU blieb es weitestgehend ähnlich wie in den vorherigen Wahljahren.
Johannes Hellstern, Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes in VS, hänge seit er zehn Jahre alt ist Wahlplakate auf und sieht das Problem seit Jahren: „Manche Bevölkerungsgruppen kann man nicht belehren“, meint Hellstern.
Toleranz ist ernste Gefahr
Und auch die Kreisvorsitzende der SPD im Schwarzwald-Baar-Kreis, Derya Türk-Nachbaur, erinnert sich noch gut an die Wahl 2014, bei der auf ihrem Bild in Bad Dürrheim rassistische Aufkleber angebracht wurden. Zehn Jahre später findet sich das gleiche Bild: „Die Schaufenster meines Büros in Villingen werden immer mal wieder mit Aufklebern aus der rechten beziehungsweise der Querdenkerszene beklebt.“ Mit Sorge blickt sie auf die aktuelle Entwicklung, bei der solche Angriffe in der Gesellschaft vermehrt zur Gewohnheit werden. Dies stelle eine ernste Gefahr dar.
„Organisierte Angriffe“
Und auch die AfD hat, neben den Grünen, bereits laufende Strafanzeigen wegen Vandalismus. Rund 30 Prozent der Plakate werden innerhalb von 24 Stunden heruntergerissen, beschädigt oder komplett entwendet. Großflächenplakate werden sogar innerhalb von zwölf Stunden großflächig besprüht, und ein Werbeanhänger wurde mehrfach aufgeschlitzt, so der Sprecher des AfD-Kreisverbands Schwarzwald-Baar Martin Rothweiler. Er empfindet die Angriffe im Gegensatz zu den Jahren zuvor als „organisierter und reaktiver“.
Er bedauert, dass die meisten Täter nicht geschnappt werden könnten. Gleichzeitig hält er die Strafen, für einen aus seiner Sicht „Angriff auf die Meinungsäußerung und politischen Willensbildung“, für zu gering.
Strafen nach Paragraph 303
Doch was droht den Tätern bei der Verunstaltung oder Zerstörung von Wahlplakaten? Hierbei bezieht sich die SPD auf den Paragraph 303 des Strafgesetzbuches, wonach der Täter eine Strafe wegen Sachbeschädigung von fremdem Eigentum, hier das Eigentum der jeweiligen Partei, bekommt (siehe Infokasten). Ja nachdem, ob die Angriffe persönlich gegen eine Person gerichtet sind oder nicht, gehe die Partei intern anders mit dem Thema um, erklärte Petra Neumann, Vorsitzende des FDP-Stadtverbands Villingen-Schwenningen. Aktuell geht sie von keinen persönlichen Attacken aus.
Viel Arbeit durch Ehrenamt
Zudem ist der Austausch von Plakaten mit zusätzlichen hohen Kosten verbunden. So ist man laut Aussage von Türk-Nachbaur bei Großflächenplakaten schnell im Hunderter-Bereich. Gleichzeitig bedeutet das Zeit und Mühe für die Ehrenamtlichen aus den jeweiligen Parteien, die meist diese Arbeit stemmen. Dieser Aufwand sei, im Vergleich zu den anderen Aufwendungen, unbezahlbar, so Hellstern von der CDU.
Plakate erreichen die Masse
Dennoch sind sich alle Parteien einig, dass die Wahlwerbung mit dem Medium Plakat noch ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Kultur darstelle. Damit sei die breite Wählerschaft angesprochen und fühle sich von den Kandidaten abgeholt.
Dies sei mit den digitalen Medien nicht zu erreichen. Einige Menschen seien dort nicht aktiv oder bekommen lediglich auf sie abgestimmte Beiträge ausgespielt. Allerdings sehen die Parteien auch den Widerspruch zum Umweltschutz und ärgern sich daher umso mehr, wenn dann auch noch Plakate ausgetauscht werden müssen.
Einfach „nur dämlich“
Ob Vandalismus und Schmierereien nun aber als demokratiefeindlich einzustufen sind, daran scheiden sich die Parteien.
Neumann von der FDP empfindet die Schmierereien „nur dämlich“. Materialien zu beschädigen ohne eine Konfrontation einzugehen, bringe keinem etwas. Wer seinen „Unmut“ über eine politische Haltung oder Lage zum Ausdruck bringen möchte, könne sich dem Stadtverband seiner Wahl anschließen und dort souverän für seine politische Haltung arbeiten, äußert Neumann ihre klare Haltung.
Und auch Hellstern ist mit solchen Aussagen vorsichtig: „Wenn es Rechte machen, ist es demokratiefeindlich, wenn es Linke machen ist es der Kampf gegen rechts, wenn es Jugendliche machen, weil sie zu viel getrunken haben, ist es Übermut. Am Ende ist es Spekulation und nicht zielführend.“
Meinungsfreiheit in Gefahr
Die Freien Wähler, die Grünen, die AfD und die SPD sehen die Demokratie mit solchen Aktionen durchaus angegriffen. Während die AfD es als „pures Gift für die Demokratie“ bezeichnet, was kein Kavaliersdelikt, sondern „asoziales bis totalitäres Verhalten“ sei, das leider immer mehr um sich greife bezieht sich die SPD auf das Grundgesetz. Dies schütze nun seit 75 Jahren die freie Meinung. Hierbei schließen sie sich der FDP an, dass Gegner in Debatten mit Argumenten konfrontieren sollen, statt Unmut durch Vandalismus zu äußern. „Wer zu Sachbeschädigungen und Gewalt greift, hat die Prinzipien unseres Grundgesetzes nicht verstanden“, so Türk-Nachbaur.
Die Grünen finden, dass mündige Bürger keine mutwillige Sachbeschädigung betreiben und Meinungsäußerungen durch Wahlplakate in einer Demokratie akzeptiert werden müssen, so die Grünen-Landtagsabgeordnete Martina Braun. Eine Beschädigung sei daher ein Angriff auf die Demokratie.
Rechtliche Konsequenzen
Sachbeschädigung
Nach Paragraph 303 des Strafgesetzbuches werden Schmierereien und Vandalismus an Wahlplakaten als Sachbeschädigung geahndet. Auch wer unbefugt das Erscheinungsbild, also zum Beispiel die Personen auf dem Plakat verunstaltet mit zum Beispiel Brillen oder Teufelshörnern, und somit nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehende Änderungen vornimmt, wird bestraft. Bereits der Versuch ist strafbar.
Strafe
Die Strafe für eine solche rechtswidrige Beschädigung oder gar Zerstörung von fremden Sachen liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder bei einer Geldstrafe. Häufig läuft es bei Plakaten auf eine Geldstrafe hinaus. Sollten Plakate sogar mit nach Hause genommen werden, wird dies als Diebstahl gewertet und wird mit einer höheren Strafe bestraft.